Wartezeit (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "Wartezeit")
Die Wartezeit bezeichnet im Rentenrecht den Zeitraum, für den Beiträge geleistet werden müssen, um eine Leistung zu erhalten. Sie beträgt z. B. fünf Jahre für Regelaltersrente (§ 50 SGB VI).
👇 Das Stichwort „Wartezeit“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig VersicherteVorzeitige Altersrente: Voraussetzungen, Wartezeiten (35/45 Jahre), Altersgrenzen & Abschläge. Überblick zu langjährig und besonders langjährig Versicherten.
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Wartezeit & Drei-Fünftel-Belegung (5-5-3-Regel) – Voraussetzungen der ErwerbsminderungsrenteWartezeit von 5 Jahren, Drei-Fünftel-Belegung und 5-5-3-Regel: Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente einfach erklärt – mit Beispielen und Rechtsgrundlagen.
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Bürgergeld und Rente – Anrechnungszeiten statt PflichtbeiträgeSeit 2011 zahlt das Jobcenter keine Rentenbeiträge mehr. Beim Bürgergeld entstehen nur noch Anrechnungszeiten nach § 58 SGB VI, die Wartezeiten und Ansprüche sichern.
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