§ 63 SGB I – Heilbehandlungen
(3 Beiträge mit § 63 SGB I – Heilbehandlungen)
1. Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
- Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, dass sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.
2. Kommentierung
I. Inhalt der Vorschrift
§ 63 SGB I statuiert die Pflicht, sich einer erfolgversprechenden Heilbehandlung zu unterziehen, wenn Krankheit oder Behinderung bestehen und Sozialleistungen beantragt oder gewährt werden. Diese Mitwirkungspflicht dient der Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit und soll vermeiden, dass Leistungen unnötig oder dauerhaft beansprucht werden.
II. Umfang der Pflicht
Die Pflicht umfasst nicht nur das Dulden entsprechender Maßnahmen, sondern auch eine aktive Mitwirkung des Leistungsberechtigten. Das bedeutet, dass er ärztliche Anweisungen befolgen und an der Durchführung der Behandlung konstruktiv mitwirken muss.
III. Zumutbarkeit und Kosten
Voraussetzung für die Pflicht ist, dass die Behandlung für den Verpflichteten kostenfrei ist und mit einer realistischen Erfolgsaussicht verbunden ist. Behandlungen, die unzumutbar sind oder erhebliche Risiken bergen, können nicht verlangt werden (vgl. Abgrenzung zu § 65 SGB I).
IV. Gesetzesmaterialien
Die Pflicht, sich einer erfolgversprechenden Heilbehandlung zu unterziehen, besteht in allen in Betracht kommenden Sozialleistungsbereichen, ist jedoch wie andere Mitwirkungspflichten bisher an keiner Stelle ausdrücklich und mit der im Rechtsstaat gebotenen Klarheit umschrieben. Sie umfasst nicht nur die Pflicht zur Duldung entsprechender Maßnahmen, sondern auch die Pflicht, bei deren Durchführung nach besten Kräften mitzuwirken. Voraussetzung ist jedoch, dass die Behandlung für den Verpflichteten nicht mit Kosten verbunden ist.
3. Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich § 63 SGB I angesprochen:
Versagung/Entziehung nach § 66 SGB I – Voraussetzungen & Rechtsschutz
Wann darf die Behörde Leistungen nach § 66 SGB I versagen/entziehen? Voraussetzungen, Hinweis- und Fristsetzung, Rechtsfolgen und Rechtsschutz einfach erklärt.
... | mehrMitwirkungspflichten nach dem SGB I – §§ 60 bis 66 SGB I einfach erklärt
Welche Mitwirkungspflichten gibt es nach dem SGB I (§§ 60–66)? Erklärung zu Tatsachenangabe, persönlichem Erscheinen, Untersuchungen, Heilbehandlung & Grenzen (§ 65) – plus Folgen fehlender Mitwirkung (§ 66) & Aufwendungsersatz (§ 65a)
... | mehrMitwirkungspflichten hinsichtlich Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen
Erfahren Sie, welche Mitwirkungspflichten bei Heilbehandlung nach § 63 SGB I gelten, wann diese begrenzt sind (§ 65 SGB I) und welche Folgen (§ 66 SGB I) fehlende Mitwirkung haben kann.
... | mehr