Die Höhe der Verletztenrente bestimmt sich nach der unfallbedingten Minderung der Fähigkeit, auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens Einkommen zu erzielen.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind Gesundheitsschäden, die auf mehreren Arbeitsunfällen beruhen, stets getrennt zu beurteilen. Eine Gesamt-MdE wird nicht gebildet. Jeder Unfall ist eigenständig zu bewerten und jedem Unfall ist eine eigene MdE zuzuordnen (BSG, 19. August 2003 – B 2 U 50/02 R).
1. Grundsatz: getrennte Bewertung
Die gesetzliche Unfallversicherung muss für jeden einzelnen Arbeitsunfall gesondert feststellen,
welche konkreten gesundheitlichen Schäden durch den jeweiligen Unfall eingetreten sind und
welchen Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) diese Unfallfolgen begründen.
Eine „Gesamt-MdE“ bildet das Gesetz nicht.
Voraussetzung ist daher stets eine eindeutige Zuordnung einzelner Unfallfolgen zu einzelnen Versicherungsfällen.
2. Rechtsprechung des Bundessozialgerichts
BSG, 19. August 2003 – B 2 U 50/02 RErforderlich ist beim Vorliegen mehrerer Arbeitsunfälle die konkrete Feststellung, welche gesundheitlichen Schäden jeder Unfall im Einzelnen verursacht hat und welchen Grad der MdE die jeweiligen Unfallfolgen – getrennt – bedingen.
Das BSG stellt klar, dass eine Entscheidung auf „wahldeutiger Grundlage“ unzulässig ist:
Es muss ermittelt werden, welche Beeinträchtigungen genau welchem Unfall zuzuordnen sind.
Liegt diese Zuordnung nicht vor, ist die Entscheidung rechtsfehlerhaft.
3. Vorschriften zur Verletztenrente
Die gesetzlichen Grundlagen zur Verletztenrente finden sich in § 56 SGB VII (Voraussetzungen und Höhe), § 57 SGB VII (Schwerverletztenzuschlag), § 58 SGB VII (besondere Tatbestände) sowie in den Folge-Vorschriften zu Beginn, Änderung und Ende der Rente (§§ 63 ff. SGB VII).
§ 56 SGB VII definiert die maßgebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit, die nach den Auswirkungen auf das gesamte Erwerbsleben zu bestimmen ist. Alle Unfallfolgen müssen eindeutig zugeordnet und bewertet werden.
4. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zu mehreren Arbeitsunfällen und Minderung der Erwerbsfähigkeit:



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