Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Elterngeld: Werbungskosten spielen keine Rolle mehr (§ 2d BEEG, § 8 BEEGV)

Beitrag vom 22.10.2012, aktualisiert am 11.11.2025

VG Wort - ZählpixelBeim Elterngeld wird das Einkommen vor der Geburt auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens berechnet. Der Abzug individueller Werbungskosten spielt dabei keine Rolle mehr.

Aktuelle Regelung:

Nach § 2d Abs. 2 BEEG i. V. m. § 8 Abs. 1 BEEGV wird das Einkommen aus Erwerbstätigkeit auf Grundlage der Steuerbescheide oder Lohnabrechnungen berechnet. Berücksichtigt wird das Nettoeinkommen nach Steuern und Sozialabgaben, nicht aber nach individuellen Werbungskosten.

1. Keine Berücksichtigung von Werbungskosten

Früher konnten teilweise berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Diese Regelung ist seit Einführung der Elterngeld-Durchführungsrichtlinien nicht mehr gültig. Es gilt eine pauschale Werbungskostenberücksichtigung (1.000 € pro Jahr) bereits im Lohnsteuerabzug.

2. Ermittlung des Elterngeldes

Das Elterngeld ersetzt in der Regel 65 % bis 67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt. Bei niedrigen Einkommen kann der Prozentsatz bis zu 100 % betragen, § 2 Abs. 2 BEEG.

3. Elterngeldrechner des BMFSFJ

Für eine individuelle Berechnung kann der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend genutzt werden. Der Rechner berücksichtigt die aktuellen Steuer- und Sozialdaten automatisch.

4. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weiterführend zu Einkommen, Sozialleistungen und Familienförderung:

  • blau-weiße Würfel mit Paragrafen

    Zur Höhe und zur Berechnung des Elterngeldes

    Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt … | Anrechnung des Mutterschaftsgeldes ... | mehr

  • Elterngeld: Werbungskosten spielen keine Rolle mehr (§ 2d BEEG, § 8 BEEGV) 1

    Elterngeld & Bürgergeld (SGB II): Anrechnung, Freibetrag & Elternzeit 2025

    Elterngeld gilt beim Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen. Nur wer vor der Geburt erwerbstätig war, kann bis zu 300 € monatlich anrechnungsfrei behalten (§ 10 Abs. 5 BEEG). | mehr

  • Elterngeld: Werbungskosten spielen keine Rolle mehr (§ 2d BEEG, § 8 BEEGV) 2

    Sozialleistungen: Auszahlungstermine von Bürgergeld, Wohngeld, Kindergeld & Elterngeld

    Wann wird Bürgergeld, Wohngeld oder Kindergeld überwiesen? Auszahlungstermine im Überblick – plus Tipps bei verspäteter Zahlung | mehr

Siehe auch:
§ 2 BEEG · § 2d BEEG · § 8 BEEGV.

1 Kommentar (Frage/Antwort)

  1. Susanne Lesche says

    29.03.2016

    Ich sehe das ebenfalls als eine Mogelpackung an. Vor allem, wenn man knapp über dem Satz liegt und nur 65 % Elterngeld bekommt. Mir fehlen dadurch knapp 100 Euro im Monat, was viel Geld für mich ist. Aber kann man gegen den Abzug der Werbungskosten etwas unternehmen? Lohnt es sich Rechtsmittel gegen den Bescheid einzulegen?

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Elterngeld: Werbungskosten spielen keine Rolle mehr (§ 2d BEEG, § 8 BEEGV)

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