Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Bürgergeld online berechnen

Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008

Beitrag vom 02.01.2012, aktualisiert am 21.07.2025

Das oben genannte Urteil des BSG habe ich hier in einem Artikel

Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008
 
Eine Entscheidung, die auf den ersten Blick überrascht. „Einkommen“ – hier: Krankengeld -, welches für einen zurückliegenden Zeitraum gezahlt wird, wird auf das ALG II angerechnet: …
 
(Link zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, nachträgliche letzte Krankengeldzahlung, laufende Einnahme – keine Regelungslücke durch fehlende Härteregelung

besprochen. Kurz zusammengefasst wird Arbeitslohn oder auch Krankengeld als Einnahme für den Kalendermonat gewertet, in dem die Leistung zufließt – sogenanntes „Zuflussprinzip“. Erhält der Antragsteller für Dezember 2009 seinen Lohn am 3. Januar 2010, so mindert dieser Lohn für Dezember 2009 den Anspruch auf ALG II für Januar 2010.

Als Konsequenz bleibt dem Antragsteller nur übrig, den Antrag auf Erhalt von ALG II auch für den Fall der Arbeitsaufnahme zu stellen bzw. aufrecht zu halten. Bekommt der Betroffene dann – wie dies regelmäßig der Fall ist – am 3. des Folgemonats erst seinen Arbeitslohn, so hat er für die Zeit der Arbeitsaufnahme bis zum Zufluss des Geldes einen Anspruch auf Leistung durch die ARGE. Dies ist dann die Kehrseite der o. g. Entscheidung des BSG.

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Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008

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