Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Sozialrecht – Übersicht
    • Bürgergeld (SGB II) – Übersicht
    • Schwerbehindertenrecht – Übersicht
    • Sozialversicherungsrecht – Übersicht
    • Grundsicherung im Alter/Sozialhilfe – Übersicht
    • Kindergeld und Elterngeld – Übersicht
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Übersicht
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Übersicht
    • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt
Startseite  Bürgergeld - Übersicht  5. Einkommen und Vermögen

Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008

02.01.2012, aktualisiert am 17.11.2021

Das oben genannte Urteil des BSG habe ich hier in einem Artikel

Konsequenzen des Urteils des Bundessozialgerichts vom 16.12.2008
 
Eine Entscheidung, die auf den ersten Blick überrascht. „Einkommen“ – hier: Krankengeld -, welches für einen zurückliegenden Zeitraum gezahlt wird, wird auf das ALG II angerechnet: …
 
(Link zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Grundsicherung für Arbeitsuchende, Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, nachträgliche letzte Krankengeldzahlung, laufende Einnahme – keine Regelungslücke durch fehlende Härteregelung

besprochen. Kurz zusammengefasst wird Arbeitslohn oder auch Krankengeld als Einnahme für den Kalendermonat gewertet, in dem die Leistung zufließt – sogenanntes „Zuflussprinzip“. Erhält der Antragsteller für Dezember 2009 seinen Lohn am 3. Januar 2010, so mindert dieser Lohn für Dezember 2009 den Anspruch auf ALG II für Januar 2010.

Als Konsequenz bleibt dem Antragsteller nur übrig, den Antrag auf Erhalt von ALG II auch für den Fall der Arbeitsaufnahme zu stellen bzw. aufrecht zu halten. Bekommt der Betroffene dann – wie dies regelmäßig der Fall ist – am 3. des Folgemonats erst seinen Arbeitslohn, so hat er für die Zeit der Arbeitsaufnahme bis zum Zufluss des Geldes einen Anspruch auf Leistung durch die ARGE. Dies ist dann die Kehrseite der o. g. Entscheidung des BSG.

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit ca. 90 weiteren Beiträgen auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Hartz 4 in StichwortenBürgergeld - Übersicht

    1. Grundlagen, Statistik, Datenschutz ... | 2. Regelbedarf ... |3. Kosten der Unterkunft ... | 4. Mehrbedarfe ... | 5. Einkommen und Vermögen ... | 6. ...
    ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Fragen zum Bürgergeld in dem oben genannten Zusammenhang:
  • Gerichtssymbol Hammer Bürgergeld – Einkommensberücksichtigung, Zuflussprinzip, …

    Grundsicherung für Arbeitsuchende ... | Einkommensberücksichtigung ...| Zuflussprinzip ... nachträgliche letzte Krankengeldzahlung – laufende Einnahme ... | mehr

  • Zur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der Berücksichtigung von Freibeträgen 1 Zur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der …

    ... zur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der Berücksichtigung von Freibeträgen ... | ... die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2014 ... | mehr

  • Kindergeldbescheid mit Geldscheinen Anrechnungsfreies Elterngeld bei der Berechnung des …

    ... Elterngeld war bis 2011 in Höhe von 300 € anrechnungsfrei ... | ... dies gilt heute zumindst für Leistungen zum Hartz 4 und zur Sozialhilfe nicht mehr ... ... | mehr


Auch über das Stichwortverzeichnis finden Sie Links zu den jeweiligen Beiträgen:
  • Sozialrecht in StichwortenStichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten ... ... | mehr


 
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse. Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.



p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Foto Bundessozialgericht

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
  Ende