Die Jobcenter betreuen ab dem 1. Januar 2011 die Leistungsempfänger nach dem SGB II. Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA) und ... | mehr
§ 6 d SGB II – Jobcenter
(1 Beitrag mit § 6 d SGB II – Jobcenter)
§ 6d Jobcenter
Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.
zur Übersicht SGB II
Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die Bezeichnung Jobcenter.
zur Übersicht SGB II
In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen: