Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 60 SGB III – Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung

(1 Beitrag mit § 60 SGB III – Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung)

 
Gesetzestext (Stand: 1. November 2020):
Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung

  • (1) Die oder der Auszubildende ist bei einer Berufsausbildung förderungsberechtigt, wenn sie oder er
    • 1. außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils wohnt und
    • 2. die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.
  • (2) Absatz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn die oder der Auszubildende
    • 1. 18 Jahre oder älter ist,
    • 2. verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft verbunden ist oder war,
    • 3. mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder
    • 4. aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann.
  • (3) Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind während einer Berufsausbildung nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt. Geduldete Ausländerinnen und Ausländer sind während einer Berufsausbildung zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 vorliegen und sie sich seit mindestens 15 Monaten ununterbrochen erlaubt, gestattet oder geduldet im Bundesgebiet aufhalten.

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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • drei Frauen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über dem Kopf
    Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für Auszubildende und Studenten

    Auszubildende und Studenten, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Förderung nach dem BAföG oder dem SGB ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 60 SGB III – Förderungsberechtigter Personenkreis bei Berufsausbildung abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
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42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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