SGB III – Arbeitsförderung
Das Sozialgesetzbuch III enthält die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld I sowie zum Recht der Arbeitsförderung. Arbeitslosengeld können Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung beanspruchen.
Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) regelt seit dem 1. Januar 1998 zusammen mit dem SGB II das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Das SGB III ist Nachfolger des 1969 eingeführten Arbeitsförderungsgesetzes (AFG).
Auf der Übersichtsseite Sozialversicherungsrecht sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung unter Das Sozialgesetzbuch III (SGB III – Recht der Arbeitsförderung) enthält die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld I sowie zum Recht der Arbeitsförderung. Arbeitslosengeld können Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch für die Dauer ...2. Arbeitslosenversicherung systematisch geordnet aufgelistet.
Die folgenden Vorschriften des SGB III habe ich hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
- Erstes Kapitel
Allgemeine Vorschriften- Erster Abschnitt
Grundsätze
- Erster Abschnitt
- Zweites Kapitel
Versicherungspflicht- ...
- ...
- Drittes Kapitel
Aktive Arbeitsförderung- Erster Abschnitt
Beratung und Vermittlung - Dritter Abschnitt
Berufswahl und Berufsausbildung- ...
- Dritter Unterabschnitt
Berufsausbildungsbeihilfe
- Vierter Unterabschnitt
Berufsausbildung
- Erster Abschnitt
Arbeitslosengeld und Insolvenzgeld
- Erster Abschnitt
Arbeitslosengeld- Erster Unterabschnitt
Regelvoraussetzungen- ...
- § 138 SGB III - Arbeitslosigkeit
- ...
- Zweiter Unterabschnitt
Sonderformen des Arbeitslosengeldes - Dritter Unterabschnitt
Anspruchsdauer - Vierter Unterabschnitt
Höhe des Arbeitslosengeldes - Fünfter Unterabschnitt
Minderung des Arbeitslosengeldes, Zusammentreffen des Anspruchs mit sonstigem Einkommen und Ruhen des Anspruchs
- Erster Unterabschnitt
- Zweiter Abschnitt
Insolvenzgeld
Pflichten
- Erster Abschnitt
Statistiken, Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Berichterstattung - ...
Pflichten
- Erster Abschnitt
Pflichten im Leistungsverfahren - ...
Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- ...
- Erster Abschnitt
Antrag und Fristen - Zweiter Abschnitt
Zuständigkeit - Dritter Abschnitt
Leistungsverfahren in Sonderfällen - ...
Finanzierung
- ...
- Zweiter Abschnitt
Bundesagentur für Arbeit
Organisation und Datenschutz
- Erster Abschnitt
Bundesagentur für Arbeit
In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB III erwähnt: