Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 63 SGB I – Heilbehandlungen

(2 Beiträge mit § 63 SGB I – Heilbehandlungen)

 
Gesetzestext (Stand: 30.07.2019):
§ 63 Heilbehandlung

Wer wegen Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers einer Heilbehandlung unterziehen, wenn zu erwarten ist, daß sie eine Besserung seines Gesundheitszustands herbeiführen oder eine Verschlechterung verhindern wird.


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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Sprechblasen mit Ausrufezeichen und Fragezeichen
    Mitwirkungspflichten gemäß dem SGB I

    Grundsätzlich gilt sowohl für das Sozialverwaltungsverfahren als auch für das Sozialgerichtsverfahren das Prinzip der Amtsermittlung gemäß § ...
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  • Buch Sozialrecht mit Paragrafenzeichen
    Mitwirkungspflichten hinsichtlich Behandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen

    Die Mitwirkungspflichten insbesondere hinsichtlich einer Heilbehandlung können z. B. bei Streitigkeiten um eine Rente wegen Erwerbsminderung von ...
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Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 63 SGB I – Heilbehandlungen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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