§ 7 SGB I – Zuschuß für eine angemessene Wohnung
(1 Beitrag)
§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
zur Übersicht SGB I
- Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
zur Übersicht SGB I
In den folgenden Beiträgen habe ich § 7 SGB I angesprochen: