§ 7 SGB I – Zuschuß für eine angemessene Wohnung
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§ 7 Zuschuß für eine angemessene Wohnung
- Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 7 SGB I angesprochen: