Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 74 SGB III – Stufenweise Wiedereingliederung

(1 Beitrag mit § 74 SGB III – Stufenweise Wiedereingliederung)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 74 Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung

  • (1) Träger von Maßnahmen können Zuschüsse erhalten und Maßnahmekosten erstattet bekommen, wenn sie förderungsberechtigte junge Menschen
    • 1. mit ausbildungsbegleitenden Hilfen bei ihrer betrieblichen Berufsausbildung oder ihrer Einstiegsqualifizierung unterstützen oder ihre Eingliederungsaussichten in Berufsausbildung oder Arbeit verbessern oder
    • 2. anstelle einer Berufsausbildung in einem Betrieb in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausbilden.
  • (2) § 57 Absatz 1 gilt entsprechend.

zur Übersicht SGB III

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • drei Strichmännchen mit Fragezeichen, Zahnrädern und Glühbirne über dem Kopf
    Anspruch aus der Nahtlosigkeitsregelung bei Wiedereingliederungsmaßnahmen

    Die Voraus­setzungen der Naht­losig­keits­re­ge­lung – „Arbeits­losigkeit“ und „Verfüg­barkeit“ – entfallen bei einer Wieder­ein­glie­de­rungs­maß­nahme nicht mit der Folge, ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 74 SGB III – Stufenweise Wiedereingliederung abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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