§ 84 SGB XII – Zuwendungen
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§ 84 Zuwendungen
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- (1) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege bleiben als Einkommen außer Betracht. Dies gilt nicht, soweit die Zuwendung die Lage der Leistungsberechtigten so günstig beeinflusst, dass daneben Sozialhilfe ungerechtfertigt wäre.
- (2) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sollen als Einkommen außer Betracht bleiben, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde.
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In den folgenden Beiträgen habe ich § 84 SGB XII angesprochen:
Die Begriffe „Einkommen“ und „Vermögen“ im SGB II und im SGB XII
... zahlreiche Fragestellungen ranken um die zentralen Begriffe Einkommen und Vermögen ... | I. Einkommen ... 1. Einkommensbegriff ... 2. ... | II. Vermögen ...
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Zur Anrechnung privater Zuwendungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II)
... private Schenkungen von Eltern oder Großeltern können als Einkommen vom Jobcenter berücksichtigt werden ... | ... Hinweis auf § 11 a Abs. 6 SGB II ...
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