Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 84 SGB XII – Zuwendungen

(1 Beitrag mit § 84 SGB XII – Zuwendungen)

 
Gesetzestext (Stand: 30. Juli 2019):
§ 84 Zuwendungen

  • (1) Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege bleiben als Einkommen außer Betracht. Dies gilt nicht, soweit die Zuwendung die Lage der Leistungsberechtigten so günstig beeinflusst, dass daneben Sozialhilfe ungerechtfertigt wäre.
  • (2) Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, sollen als Einkommen außer Betracht bleiben, soweit ihre Berücksichtigung für die Leistungsberechtigten eine besondere Härte bedeuten würde.

zur Übersicht SGB XII

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Männchen mit Ausrufezeichen
    Zur Anrechnung privater Zuwendungen beim Arbeitslosengeld II (ALG II)

    Auch private Zuwendungen und Schenkungen von Eltern oder Großeltern können als Einkommen vom Jobcenter berücksichtigt werden. Dann ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 84 SGB XII – Zuwendungen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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