§ 95 SGG – Gegenstand der Klage
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§ 95 SGG
Hat ein Vorverfahren stattgefunden, so ist Gegenstand der Klage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat.
In den folgenden Beiträgen habe ich § 95 SGG angesprochen:
Die sozialrechtliche Klage
Die Sozialgerichte entscheiden über die meisten ... | 1. Anforderungen an die Klageschrift ... | 2. Klagearten und Klageantrag ... | 3. Klagebegründung ...
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Kostengrundentscheidung im Widerspruchsverfahren
... im Ergebnis kann die unterbliebene Kostengrundentscheidung für das Widerspruchsverfahren nach dem BSG nur mit einer Verpflichtungsklage erzwungen werden ...
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