§§ 41 ff. SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei ...
(2 Beiträge mit §§ 41 ff. SGB XII – Grundsicherung im Alter und bei ...)
Gesetzestext (Stand: 30.09.2025)
Viertes Kapitel
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Erster Abschnitt
Grundsätze
§ 41 Leistungsberechtigte
§ 41a Vorübergehender Auslandsaufenthalt
§ 42 Bedarfe
§ 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung
§ 43 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Berücksichtigung von Unterhaltsansprüchen - Zweiter Abschnitt
Verfahrensbestimmungen
§ 43a Gesamtbedarf, Zahlungsanspruch und Direktzahlung
§ 44 Antragserfordernis, Erbringung von Geldleistungen, Bewilligungszeitraum
§ 44a Vorläufige Entscheidung
§ 44b Aufrechnung, Verrechnung
§ 44c Erstattungsansprüche zwischen Trägern
§ 45 Feststellung der dauerhaften vollen Erwerbsminderung
§ 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung - Dritter Abschnitt
Erstattung und Zuständigkeit
§ 46a Erstattung durch den Bund
§ 46b Zuständigkeit
In den folgenden Beiträgen wurden die Paragrafen aus dem vierten Kapitel SGB XII erwähnt:
Verhältnis von Unterhalt und Grundsicherung: Pflicht zur Antragstellung nach § 41 SGB XIIWann mindert Grundsicherung den Unterhalt? Der BGH zu § 94 SGB XII: Anrechnung von Leistungen, fiktive Einkünfte und Obliegenheit zur Antragstellung für Unterhaltsberechtigte.
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Grundsicherung im Alter und Elternunterhalt... zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und zum Elternunterhalt mit kurzen Beispielsfällen für eine erste Übersicht ...
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