Altersvorsorgeschonvermögen (Stichwort)
(5 Beiträge zum Stichwort "Altersvorsorgeschonvermögen")
Das Altersvorsorgeschonvermögen ist ein gesetzlich geschützter Vermögensbestandteil bei Grundsicherung oder Sozialhilfe. Es betrifft insbesondere Verträge mit Zweckbindung und Verwertungsausschluss.
👇 Das Stichwort „Altersvorsorgeschonvermögen“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Auswirkungen der „zusätzlichen Altersvorsorge“ auf den Elternunterhalt
... zusätzliche Altersvorsorge ... | ... Heranziehung des Einkommens und des Vermögens beim Elternunterhalt | ... 5 % des Bruttoeinkommens dürfen gespart werden
... | mehrAltersvorsorge beim Hartz IV und beim Bürgergeld
... Hartz-IV: Altersvorsorgeschonvermögen von 750,00 € pro Lebensjahr ... | Bürgergeld: keine Berücksichtigung von Versicherungsverträgen zur Altersvorsorge ...
... | mehrElternunterhalt – Kapitalisierung des Altersvorsorgeschonvermögens
Elternunterhalt – Umrechnung von Altersvorsorgeschonvermögen in zukünftiges, fiktives Einkommen gemäß den Vorgaben des § 14 BewG ... | 1. Grundsatz ... | 2. ...
... | mehrVermögenseinsatz des Unterhaltspflichtigen – Altersvorsorgeschonvermögen
Berücksichtigung einer Altersvorsorge beim Elternunterhalt ... | ... zur Berechnung des einzusetzenden Vermögens anhand des Kapitalwerts gemäß § 14 BewG ...
... | mehrAltersvorsorge und Elternunterhalt
... zur Berücksichtigung des Altersvorsorgeschonvermögens bei der Berechnung des Elternunterhalts gemäß der Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 30. August 2006
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