BEEG – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
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Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) regelt Leistungsansprüche auf Elterngeld und die Elternzeit im Arbeitsverhältnis. Es wirkt ins Sozial- und Arbeitsrecht hinein.
Elterngeld kompensiert Einkommensausfall nach Geburt; Elternzeit begründet Freistellungsansprüche mit besonderem Kündigungsschutz.
Historische Entwicklung
Zum 1. Januar 2007 ersetzte das BEEG das Bundeserziehungsgeldgesetz. Seither zahlreiche Reformen (Partnermonate, ElterngeldPlus, Teilzeit-Optionen, Frühchen-Bonus, Einkommensanrechnung).
Aufbau & Abschnitte
- Abschn. 1–2 – Anspruch/Leistung, Verfahren, Zuständigkeiten.
- Abschn. 3 – Elternzeit (Freistellung, Schutzrechte).
- Abschn. 4 – Statistik/Schlussvorschriften.
Wichtige Vorschriften
- § 2 BEEG – Höhe des Elterngeldes
- § 3 BEEG – Anrechnung von anderen Einnahmen
- § 10 BEEG – Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
👉 Weitere Normen in der Sidebar.
Beitragsliste
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