Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beratungshilfegesetz – mit kurzer Einleitung

(4 Beiträge)

 
Einleitung

Durch das Beratungshilfegesetz wird die Hilfe für die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen außerhalb des gerichtlichen Verfahrens, insbesondere für Widerspruchsverfahren geregelt.

In dem Beitrag Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
 
Beratungshilfe kann das Amtsgericht zur Wahrnehmung von Rechten eines Rechtsuchenden außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewähren, § 1 Abs. 1 BerHG. ...
 
1. ...
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
beschäftige ich mich mit Fragestellungen zum BerhG.

Unproblematisch besteht Bedürftigkeit, wenn Leistungen nach dem SGB XII gewährt werden. Dann genügt zum Nachweis der Bedürftigkeit die Vorlage des entsprechenden Bescheides des Sozialamtes. Die gilt aber nicht für Leistungen nach dem SGB II. Bei Leistungen zum Hartz 4 gelten z. B. erheblich höhere Vermögensfreibeträge (vgl. zu Berechnung den Beitrag Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz, zu Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
 
2. ...
... drei Voraussetzungen ...:
a) Bedürftigkeit
 
Der Rechtsuchende kann die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen. ...
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
2. a) Bedürftigkeit
mit weiteren Hinweisen und Beispielen zu Berechnung des Einkommens).

 

Die folgenden Vorschriften des Beratungshilfegesetzes habe ich hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschriften angesprochen habe.

BerhG – angesprochene Vorschriften mit Links zum Gesetzestext
Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

  • § 1 Voraussetzungen
  • § 2 Umfang der Beratungshilfe
  • ...
  • § 4 Antrag
  • ...
  • § 6 Berechtigungsschein
  • ...
  • § 9 Kostenerstattungspflicht des Gegners
  • ...

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich das BerHG angesprochen:


  • gelbes Ortschild mit Aufschrift Prozesskostenhilfe - Teil 1
    Prozesskostenhilfe (PKH) – Teil 1

    1. gerichtliche Zuständigkeit ... | 2. Bedürftigkeit ... | 3. hinreichende Aussicht auf Erfolg und Mutwilligkeit ... | 4. Umfang der Prozesskostenhilfe ...
    ... | mehr
  • blau-weiße Würfel mit Paragrafen
    Anspruchsübergang gemäß § 9 S. 2 BerHG – Erstattung der Kosten im Widerspruchsverfahren

    Erstattung der Kosten im erfolgreich durchgeführten Widerspruchsverfahren ... | ... zur Entscheidung des LSG Niedersachen-Bremen aus dem Jahr 2014 ...
    ... | mehr
  • Gerichtssymbol Gerichtsgebäude 
    niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichen Tätigwerden

    ... niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichem Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens nach Tätigwerden im Antragsverfahren ...
    ... | mehr
  • weißes Richtungsschild mit Aufschrift Beratungshilfe
    Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz

    1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Anwaltsbegühren ... | 4. Beispiele zur Abrechnung ... | 5. statistische Daten ...
    ... | mehr

 
  • Einleitung
  • angesprochene Vorschriften
  • Beitragsliste

 

Sozialgesetzbücher


ALG II VO – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz

BAföG – Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

BEEG – Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

BerHG – Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgergeld-V – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Schwerbehindertenausweisverordnung

SGB I – Allgemeiner Teil
SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III – Arbeitsförderung
SGB IV – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI – Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII – Gesetzliche Unfallversicherung
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI – Soziale Pflegever-sicherung
SGB XII – Sozialhilfe

SGG – Sozialgerichtsgesetz

UVG – Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

WoGG – Wohngeldgesetz

ZPO – Zivilprozessordnung
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

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