Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Grundlagen, Statistik, Datenschutz
      • 2. Regelbedarf
      • 3. Kosten der Unterkunft
      • 4. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 5. Einkommen und Vermögen
      • 6. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 7. Leistungsminderungen
      • 8. Eingliederungsvereinbarung
      • 9. EU-Ausländer, Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
      • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
      • 4. Allgemein
    • Sozialhilfe / Grundsich… (SGB XII) – Einführung
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
      • 4. Elterngeld
      • 5. Allgemein
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
      • 3. Altersvorsorge
      • 4. Wohnvorteil
      • 5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
      • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
      • 3. Unterbringung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt

Beitrag aufgelistet in: Allgemeines Sozialrecht (… - Einführung » 4. Gebühren und Kosten

Prozesskostenhilfe (PKH), Überblick – Teil 2

Beitrag vom 29.09.2021, aktualisiert am 09.07.2025

VG Wort - ZählpixelIn dem Prozesskostenhilfe – Teil 1
 
Die Prozesskostenhilfe soll allen Bürgern ermöglichen, …
 
1. gerichtliche Zuständigkeit …
2. Bedürftigkeit …
3. hinreichende Aussicht auf Erfolg
4. Umfang der Prozesskostenhilfe
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
ersten Teil dieses Beitrages
habe ich bereits Fragen zur Zuständigkeit der Gerichte, wann Bedürftigkeit und hinreichende Aussichten auf Erfolg vorliegen sowie dem Umfang der Prozesskostenhilfe besprochen. In diesem 2. Teil geht es um die folgenden Fragen zu einem Prozesskostenhilfeantrag:

  • 5. Abgrenzung zur Beratungshilfe
  • 6. Hinweispflicht des Anwalts – Vergütungsvereinbarungen
  • 7. Beschränkung der Bewilligung
  • 8. Festsetzung und Höhe der Prozesskosten
  • 9. Rückzahlung der Prozesskostenhilfe
  • 10. Verfahrenskostenhilfe
  • 11. Besonderheiten im Sozialrecht
  • 12. Antragsformulare

5. Abgrenzung zur Beratungshilfe


Wie unterscheidet sich die Prozesskostenhilfe von der Beratungshilfe?

Die Abgrenzung der Prozesskostenhilfe von der Beratungshilfe ist einfach: Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt für das gerichtliche Verfahren.

Die Beratungshilfegebühr entsteht für die rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Hinweis:

Zur Beratungshilfe vergleiche auch den Beitrag:

  • Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz

    Bürger mit geringem Einkommen können bei dem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen | 1. Antrag und Verfahren … | 2. Voraussetzungen … | 3. Anwaltsgebühren …| mehr

6. Hinweispflicht des Anwalts – Vergütungsvereinbarung


Was muss der Anwalt beachten, wenn Prozesskostenhilfe in Betracht kommt?

Der Anwalt muss den Mandanten gemäß § 16 Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
 
(1) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen.
(2) …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 16 Abs. 1 BORA
auf eine eventuell möglichen Prozesskostenhilfeantrag hinweisen.

§ 16 Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe
 
(1) …
(2) Der Rechtsanwalt darf nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe oder bei Inanspruchnahme von Beratungshilfe von seinem Mandanten oder Dritten Zahlungen oder Leistungen nur annehmen, die freiwillig und in Kenntnis der Tatsache gegeben werden, …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 16 Abs. 2 BORA
enthält für den Anwalt ein Verbot, Zahlungen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Hinweis auf das Nichtbestehen einer Verpflichtung anzunehmen. Üblich und erlaubt ist es deshalb insbesondere im Hinblick auf eine eventuell unsichere Bewilligung, Vorschüsse vor der Bewilligung zu fordern.

7. Beschränkung der Bewilligung

Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes kann beschränkt werden. So kann z. B. die Bewilligung nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwaltes erfolgen. So wird vermieden, dass hohe Kosten durch einen auswärtigen Anwalt allein schon durch die dann anfallenden Reisekosten von der Gerichtskasse ersetzt werden müssen.

Die Beschränkung muss ausdrücklich in dem bewilligenden Beschluss erfolgen.

Die Bewilligung kann auch inhaltlich auf offensichtlich begründete bzw. unbegründete Anträge bzw. auf Teile der Anträge beschränkt werden.

8. Festsetzung und Höhe der Prozesskosten

Die Prozesskostenhilfegebühren werden auf Antrag gemäß § 55 Abs. 1 RVG vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Prozessgerichts festgesetzt.

Gegen die Festsetzung ist das Rechtsmittel der Erinnerung gegeben.

a) Kosten des Rechtsanwaltes und Gerichtskosten

Die Höhe der Prozesskostenhilfe entspricht im Sozialrecht zumeist der Wahlanwaltsgebühr. Dies gilt, wenn Betragsrahmengebühren gemäß § 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
 
(1) In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das Gerichtskostengesetz nicht anzuwenden ist, entstehen Betragsrahmengebühren. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 3 RVG
anfallen. Gerichtskosten fallen im sozialrechtlichen Prozess zumeist nicht an.

Bei Wertgebühren gemäß § 13 Wertgebühren
 
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 13 RVG
und der Tabelle in der Anlage 2 zu § 13
 
…
 
(Link: zum Text hier im Internetauftritt)
Anlage 2 zu § 13 RVG
werden die sich aus der Tabelle ergebenden Gebühren ab einem Gegenstandswert von 4.000 € gemäß der Tabelle in § 49 RVG – Wertgebühren aus der Staatskasse
 
(1) Bestimmen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, werden bei einem Gegenstandswert von mehr als 4 000 Euro anstellen der Gebühr nach § 13 Absatz 1 folgende Gebühren vergütet: …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 49 RVG
gekappt. Gerichtskosten fallen gemäß dem Gerichtskostengesetz an.

Geschäftsgebühren eines vorangegangenen Verfahrens werden ggf. gemäß den Vorbemerkungen zu Teil 3 Absatz 4 der Anlage zum RVG auf eine Verfahrensgebühr angerechnet. Dies gilt auch für die Kosten der Beratungshilfe.

b) dieselbe Angelegenheit

Das Prozesskostenhilfeverfahren und das anschließende Hauptsachverfahren sind gemäß § 16 Abs. 2 RVG dieselbe Angelegenheit.

Gemäß § 15 RVG – Abgeltungsbereich der Gebühren
 
…
(3) Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden, entstehen für die Teile gesondert berechnete Gebühren, jedoch nicht mehr als die aus dem Gesamtbetrag der Wertteile nach dem höchsten Gebührensatz berechnete Gebühr.
…
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 15 Abs. 3 RVG
fallen zwar beide Gebühren an. Die Gebühren werden aber gegeneinander aufgerechnet.

9. Rückzahlung von Prozesskostenhilfe


Unter welchen Bedingungen kann ein Gericht die Entscheidung zur Rückzahlung ändern?

Das Gericht kann die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben, § 120 a Änderung der Bewilligung
 
(1) Das Gericht soll die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozesskostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben. …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 120 a Abs. 1 S. 1 ZPO
(vgl. dazu auch den Beitrag Prozesskostenhilfe – Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 120 a ZPO).

Dem Antragsteller obliegen Mitteilungspflichten gegenüber dem Gericht bei wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, § 120 a Änderung der Bewilligung
 
(1) …
(2) Verbessern sich vor dem in Absatz 1 Satz 4 genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 120 a Abs. 2 S. 1 ZPO
. Verbessern sich vor dem in § 120 a Änderung der Bewilligung
 
(1) … Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO
genannten Zeitpunkt die wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei wesentlich oder ändert sich ihre Anschrift, hat sie dies dem Gericht unverzüglich mitzuteilen. Eine wesentliche Änderung wird bei einem monatlichen Einkommen mit 100 Euro beziffert, § 120 a Änderung der Bewilligung
 
(1) …
(2) … Bezieht die Partei ein laufendes monatliches Einkommen, ist eine Einkommensverbesserung nur wesentlich, wenn die Differenz zu dem bisher zu Grunde gelegten Bruttoeinkommen nicht nur einmalig 100 Euro übersteigt. …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 120 a Abs. 2 S. 2 ZPO
.

Die Rückforderung von Prozesskostenhilfe ist aber nur innerhalb von vier Jahren möglich, § 120 a Änderung der Bewilligung
 
(1) … Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 120 a Abs. 1 S. 4 ZPO
.

10. Verfahrenskostenhilfe


Welcher Unterschied besteht zwischen der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe?

Im familienrechtlichen Verfahren wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt. Ansonsten besteht kein Unterschied.

11. Besonderheiten im Sozialrecht


Welche Besonderheiten gelten im Sozialrecht?

§ 73 a SGG – Prozesskostenhilfe
 
(1) Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Prozeßkostenhilfe mit Ausnahme des § 127 Absatz 2 Satz 2 der Zivilprozeßordnung gelten entsprechend. …
(2) …
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 73 a SGG
erklärt die Regelungen der ZPO im Sozialrecht für entsprechend anwendbar.

Anders als im Zivilrecht kann die Klage im Sozialrecht aber nicht von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht werden. Die Klage gilt bereits mit ihrem Eingang beim Gericht als erhoben, §§ 90, 94 SGG.

Im Zivilrecht kann eine Klage von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig gemacht werden. Die Klage kann hier „bedingt“ erhoben werden. Ein Klageverfahren liegt dann erst nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Zustellung der Klage vor.

Im Sozialrecht fallen in der Regel Betragsrahmengebühren und keine Wertgebühren an (vgl. dazu auch den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
 
Die maßgeblichen Vorschriften zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthalten § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis (im Folgenden: VV) und § 14 RVG. …
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
). Im Ergebnis werden deshalb die hier ohnehin geringen Gebühren nicht mehr gekappt (s. o. zu 8 a) Kosten des Rechtsanwaltes und Gerichtskosten).

12. Antragsformulare

Anträge und Antragsformulare zur Beratungshilfe sowie zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe im PDF-Format finden Sie z. B. in dem Internetauftritt des Bundesjustizministeriums:

– Link zum Beratungshilfeantrag
– Link zum Prozess- und Verfahrenskostenhilfeantrag.


Im ersten Tei des Beitrags bespreche ich die folgenden Themen:

  • gelbes Ortschild mit Aufschrift Prozesskostenhilfe - Teil 1Prozesskostenhilfe (PKH), Überblick – Teil 1

    1. gerichtliche Zuständigkeit ... | 2. Bedürftigkeit, Einkommen und Vermögen ... | 3. Aussicht auf Erfolg, Mutwilligkeit ... | 4. Umfang der Prozesskostenhilfe

    ... | mehr

Fragen/Antworten

Jetzt die erste Frage stellen

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit weiteren Beiträgen in der folgenden Einführung systematisch geordnet auf:
  • Schlagwortwolke allgemeines SozialrechtAllgemeines Sozialrecht (SGB I, X, SGG, ...)

    ... mit 60 weiterführenden Beiträgen zu allgemeinen Vorschriften im Sozialrecht ... | 1. SGB I ... | 2. SGB X ... | 3. SGG ... | 4. Gebühren und Kosten ...

    ... | mehr

Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit ähnlichen Fragestellungen:
  • Gerichtssymbol Gerichtsgebäude niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichen Tätigwerden

    ... niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichem Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens nach Tätigwerden im Antragsverfahren ...

    ... | mehr
  • rotes Buch mit Aufschrift Sozialrecht und ParagrafSozialhilfe und Sozialversicherungsrecht – geschichtliche Entwicklung

    ... die Sozialhilfe und auch die Sozialversicherungen haben eine bis in die Antike und in Deutschland eine bis in das Mittelalter zurückreichende Tradition ...

    ... | mehr
  • SGB in blauen Buchstaben neben ParagrafBekanntgabe eines Verwaltungsaktes mittels einfachen Briefs, § 37 SGB X – Behauptung des Nichtzugangs

    ... zur Behauptung des Nichtzugangs eines mittels einfachen Briefs übersandten Verwaltungsakts – Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Zugang eines VA ...

    ... | mehr

Sie können auch das Stichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis nutzen:
  • Sozialrecht in Stichworten und ParagrafenStichwortverzeichnis / Paragrafenverzeichnis

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten ...

    ... | mehr

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Wenn Sie anonym bleiben wollen, nutzen Sie bitte einen "Spitznamen".

Ihre Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe einer E-Mail ist erforderlich, um Spam zu vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antwort evtl. lange dauert und ich auch nicht alle Fragen beantworten kann.

gelbes Ortschild mit Aufschrift Prozesskostenhilfe - Teil 1

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM

 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG