Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz

4. Januar 2011, aktualisiert am 29. März 2021 | 2 Kommentare

zwei Strichmännchen neben Kalender

Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz 1Beratungshilfe wird seit 1994 auch in Angelegenheiten des Sozialrechts gewährt. Es war einfach nicht begründbar, dass für Sozilhilfe nach dem BSHG (für die damals die Verwaltungsgerichte zuständig waren) Beratungshilfe gewährt wurde, für Angelegenheiten der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung aber nicht.

in diesem Beitrag:
1. Antrag und Verfahren2. Beispiele zur Abrechnung3. statistische Daten

1. Antrag und Verfahren

Durch das Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen
 
§ 1 Legaldefinition
§ 2
§ 3 …
 
(Link: zu den Vorschriften hier im Internetauftritt)
Beratungshilfegesetz (BerHG)
ist die Rechtsberatung und die Vertretung für Bürger, die die Mittel nicht aufbringen können, bundesgesetzlich geregelt worden.
 
Nach § 4 Antrag
 
(1) Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 4 Abs. 1 BerHG
entscheidet über den Antrag auf Beratungshilfe das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtssuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe gegeben und hat sich die Angelegenheit nicht im Bewilligungsverfahren erledigen lassen, dann muss der Rechtspfleger dem Rechtssuchenden den Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl ausstellen.

Hinweis:

Den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe können Sie vom Justizportal des Bundes und der Länder unter diesem Link als ausfüllbares PDF-Dokument herunterladen.

 
Beratungshilfe für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes kann nach dem Beratungshilfegesetz nur außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gewährt werden, § 1 Legaldefinition
 
(1) Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens … betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Beratungshilfe) wird auf Antrag gewährt, wenn …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 1 Abs. 1 BerHG
. Ab der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens kann ggf. Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe gemäß § 1 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BerHG sind erfüllt, wenn

  1. der Rechtsuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann,
  2. nicht andere Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen, deren Inanspruchnahme dem Rechtsuchenden zuzumuten ist,
  3. die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint.

Es entstehen die Gebühren gemäß dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Nrn. 2501 bis 2508 (VV-RVG). Außerdem erhält der Rechtsanwalt die Schutzgebühr gemäß VV 2500 mit 10,00 €. Die Gebühr kann erlassen werden.

Von größerer Bedeutung sind insbesondere die Gebührentatbestände gemäß Nrn. 2500, 2501 und Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2) Vergütungsverzeichnis
 
Teil 1 Allgemeine Gebühren…
 
(Link: zum Text hier im Internetauftritt)
Nr. 2503 VV-RVG
:

2500 Beratungshilfegebühr
Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden.
15 €
2501 Beratungsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
(2) Die Gebühr ist auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit anzurechnen, die mit der Beratung zusammenhängt.
35 €
2502 … …
2503 Geschäftsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
(2) Auf die Gebühren für ein anschließendes gerichtliches oder behördliches Verfahren ist diese Gebühr zur Hälfte anzurechnen. Auf die Gebühren für ein Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Vergleichs nach den §§ 796a, 796b und 796c Abs. 2 S. 2 ZPO ist die Gebühr zu einem Viertel anzurechnen.
85 €

2. Beispiele zur Abrechnung

Beratungshilfe wird im Sozialrecht sowohl für die Beratung als auch für die Geschäftsführung gewährt, § 2 BerHG (Beratungshilfegesetz)
 
(1) Die Beratungshilfe besteht in Beratung und, soweit erforderlich, in Vertretung. Eine Vertretung ist erforderlich, wenn der Rechtsuchende …
(2) Beratungshilfe …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Abs. 1 S. 1 BerHG
.

Gemäß den folgenden Beispielen hat der Rechtsanwalt einen Anspruch gegenüber der Gerichtskasse auf Ausgleich der Berungshilfegebühren. Ein Anspruch besteht nur dann nicht, wenn ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Gegner erfolgreich geltend gemacht werden kann.

Beispiel 1:

Rechtsanwalt R berät den Mandanten M mündlich.

R soll von dem M 15,00 € fordern. Er kann die Gebühr erlassen, Nr. 2500 S. 2 VV-RVG.

Gegenüber der Gerichtskasse kann R die Beratungsgebühr gemäß Nr. 2501 VV-RVG geltend machen:

Beratungsgebühr Nr. 2501 VV RVG    35,00 €
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG (19,0%)      6,65 €
Summe:    41,65 €

Wenn Rechtsanwalt R im Rahmen des Mandats noch telefoniert oder mit dem Mandanten M Schriftverkehr wechselt, so entsteht auch die Gebühr gemäß Nr. 7002 VV-RVG. Einige Gerichte wollen diese Post- und Telekommunikationspauschale allerdings nicht ersetzen. Das ist meines Erachtens aber jedenfalls dann falsch, wenn tatsächlich im Rahmen des Mandats Aufwand für Post- und Telekommunikation (nicht nur im Rahmen des Verfahrens zur Geltendmachung der Beratungshilfe) entsteht. M. E. sollten die Rechtsanwälte die Gebühr gemäß Nr. 7002 VV-RVG auch konsequent abrechnen – jedenfalls dann, wenn sie ihren Job ernst nehmen und auch telefonieren und/oder sonst mit dem Mandanten oder Dritten korrespondieren.

Beispiel 2:

Rechtsanwalt R vertritt den Mandanten M in einem Widerspruchsverfahren.

R soll von dem M 15,00 € fordern. Er kann die Gebühr erlassen, Nr. 2500 S. 2 VV-RVG.

Gegenüber der Gerichtskasse kann R insbesondere die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2503 VV-RVG geltend machen (dies gilt allerdings nur, wenn ein Kostenerstattungsanspruch nicht entsteht):

Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG      85,00 €
Post- und Telekom.pauschale Nr. 7002 VV RVG      17,00 €
Zwischensumme:    102,00 €
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG (19,0%)      19,38 €
Summe:    121,38 €

Die bei einer vorherigen Tätigkeit entstandene Beratungsgebühr ist auf die Geschäftsgebühr oder eine Verfahrensgebühr für eine anschließende Tätigkeit anzurechnen, Nr. 2501 Abs. 2 VV-RVG.

Die in vorgerichtlicher Tätigkeit entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Gebühr für ein anschließendes gerichtliches Verfahren nach der Reform des RVG zum 1. August 2013 anzurechnen, Nr. 2503 Abs. 2 S. 1 1. Alt VV-RVG.

 

3. statistische Daten zur Beratungshilfe

Die folgenden Diagramme zeigen, dass sowohl die Zahl der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe also auch die für die Beratungshilfe aufgewandten Kosten rückläufig sind.

Die Zahl der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe ging von 2006 bis 2017 zurück.

Säulendiagramm: Zahl der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe ab 2006

 
Mit der Zahl der Anträge sanken die für die Beratungshilfe aufgewandten Kosten um etwa ein Viertel von 80 Millionen Euro im Jahr 2006 auf 60 Millionen Euro im Jahr 2017.

 

Säulendiagramm: jährlich für Beratungshilfe aufgewandte Kosten seit 2006

Datenquelle: Bundesjustizamt, Beratungshilfstatistik 1981 bis 2017, Seite 2

 
 

Insbesondere die Zahl der direkt bei den Amtserichten gestellten Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe ist stark gesunken. Während im Jahr 2006 noch 455.000 Anträge direkt bei Gericht gestellt wurden, sank die Zahl dieser Anträge bis 2017 auf ca. 198.000. Die Zahl der durch einen Rechtsanwalt gestellten Anträge blieb von 2006 bis 2017 nahezu gleich. Die Zahl der schriftlichen Ablehnungen wuchs.

„Zwischen den Zeilen“ dürfte die Zahl der mündlichen Ablehnungen erheblich gestiegen sein. „Mündliche Ablehnungen“ scheinen statistisch nicht erfasst zu werden. Die Art der Datenerhebung durch das Bundesamt für Justiz sowie das Verfahren zur Bewilligung der Beratungshilfe durch die Amtsgerichte sollten an dieser Stelle ggf. kritisch hinterfragt werden.

 

gestapeltes Balkendiagramm: Zahl der Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe ab 2007

Datenquelle: Bundesjustizamt, Beratungshilfstatistik 1981 bis 2017, Seite 2

 
 

 

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2 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. H. Spl. meint

    20. Februar 2019

    Wie lange Hat ein beantragter Beratungshilfe Berechtigunsschein nach der
    Ausstellung Gültigkeit?

    antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel meint

      19. Juni 2019

      Hallo,

      grundsätzlich wird der Beratungshilfeschein nicht befristet ausgestellt.

      Oft rechne ich die Beratungshilfe erst nach Jahren ab, wenn sich der Streit länger hinzieht.

      Problematisch wird die Bewilligung allerdings, wenn ein Bescheid angegriffen wird und dieser schon lange bestandskräftig wurde. Vorsorglich sollte dann ggf. ein neuer Schein beantragt werden.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

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