Hinzuverdienstgrenze (Stichwort)
(4 Beiträge zum Stichwort "Hinzuverdienstgrenze")
Die Hinzuverdienstgrenze legt fest, wie viel Geld zusätzlich zur Rente verdient werden darf, ohne dass die Rente gekürzt wird. Sie variiert je nach Rentenart und Jahr.
👇 Das Stichwort „Hinzuverdienstgrenze“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Hinzuverdienst beim Bürgergeld, Absetz- und Freibeträge
So viel bleibt vom Zuverdienst beim Bürgergeld: 100-€-Pauschale, 20/30/10-%-Freibeträge, Fahrtkosten (0,20 €/Entfernungskm), Versicherungspauschale u. a. Mit Rechenbeispielen 2025 nach § 11b SGB II & Bürgergeld-V
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Wie viel dürfen Rentner/EM-Beziehende dazuverdienen? 30 %-Abzug (gedeckelt auf ½ RB = 281,50 €), zusätzliche Absetzungen für private Vorsorge und Grundrentenzeiten-Freibetrag. Mit Beispielen 2025 (§ 82, § 82a SGB XII).
... | mehrZahlung von Urlaubsgeld während einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung
Anrechnung des Urlaubsgeldes als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente ... | ... wann ist der Hinzuverdienst 'rentenschädlich' und wann nicht? ...
... | mehrHinzuverdienst bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
zur Berechnung des Hinzuverdienstes bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... | ... zum Hinzuverdienst bei einer teilweisen Erwerbsminderung ...
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