Kostenerstattung (Stichwort)
(3 Beiträge zum Stichwort "Kostenerstattung")
Kostenerstattung bedeutet, dass Ausgaben – etwa für Medikamente, Fahrten oder Behandlungen – nachträglich durch einen Sozialleistungsträger ersetzt werden. Voraussetzungen und Antragsfristen sind zu beachten.
👇 Das Stichwort „Kostenerstattung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Kostenerstattung im sozialrechtlichen WiderspruchsverfahrenWann muss die Behörde im Widerspruchsverfahren Kosten erstatten? Überblick zu § 63 SGB X – Pflicht zur Kostengrundentscheidung, notwendige Aufwendungen, Hinzuziehung eines Rechtsanwalts und Rechtsprechung von BSG & LSG.
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Anspruchsübergang gemäß § 9 S. 2 BerHG – Erstattung der Kosten im WiderspruchsverfahrenWann geht der Kostenerstattungsanspruch im Widerspruchsverfahren auf den Anwalt über? ✳️ Erklärung des § 9 S. 2 BerHG mit LSG-Rechtsprechung (Niedersachsen-Bremen 2014).
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Kostenerstattung & Anrechnung beim erfolgreichen Widerspruch nach § 63 SGB X (Sozialrecht)Warum trotz gewonnenem Widerspruch die Erstattung bei Vorbefassung niedriger ausfallen kann: Beispiele zu Nr. 2300/2302 und 3102/3103 VV-RVG, Auslagen & USt
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