Kostenerstattung (Stichwort)
(2 Beiträge zum Stichwort "Kostenerstattung")
Kostenerstattung bedeutet, dass Ausgaben – etwa für Medikamente, Fahrten oder Behandlungen – nachträglich durch einen Sozialleistungsträger ersetzt werden. Voraussetzungen und Antragsfristen sind zu beachten.
👇 Das Stichwort „Kostenerstattung“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Anspruchsübergang gemäß § 9 S. 2 BerHG – Erstattung der Kosten im Widerspruchsverfahren
Erstattung der Kosten im erfolgreich durchgeführten Widerspruchsverfahren ... | ... zur Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen aus dem Jahr 2014 ...
... | mehrniedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichen Tätigwerden
... niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichem Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens nach Tätigwerden im Antragsverfahren ...
... | mehr