RBEG – Gesetz zur Berechnung des Regelbedarfs (Stichwort)
2 Beiträge mit dem Stichwort RBEG – Gesetz zur Berechnung des Regelbedarfs
Die Vorschriften zur Berechnung des Regelbedarfs sind im Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) enthalten.
Das RBEG ist gemeinsam mit den geänderten Vorschriften des SGB XII und SGB II als Art. 1 des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Die folgenden Vorschriften des RBEG werden hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnet sich der Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen die Vorschrift angesprochen wird.
In den folgenden Beiträgen wurde das Stichwort BKGG erwähnt:
Berechnung der Leistungen in der Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen
... das um Absetzbeträge bereinigte Einkommen des Angehörigen abzüglich des doppelten Regelbedarfs und der anteiligen Kosten der Unterkunft gilt als Freibetrag ...
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Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
1. Ermittlung des Regelbedarfs ... | 2. Regelbedarfsstufen ... | 3. Höhe der Regelbedarfe ... | 4. Gesamtbedarf ... das Existenzminimum soll gesichert werden ..
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