RBEG – Gesetz zur Berechnung des Regelbedarfs
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Die Vorschriften zur Berechnung des Regelbedarfs sind im Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe nach § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz - RBEG) enthalten.
Die folgenden Vorschriften des RBEG werden hier im Internetauftritt angesprochen. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnet sich der Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen die Vorschrift angesprochen wird.
In den folgenden Beiträgen wurde das Stichwort BKGG erwähnt: