Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende
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Das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld). Es kombiniert Leistungen zum Lebensunterhalt mit Angeboten zur Eingliederung in Arbeit.
Ziel ist eine menschenwürdige Existenz und die nachhaltige Integration in Beschäftigung – u. a. durch Beratung, Vermittlung und Qualifizierung. Grundlage sind Bedarf, Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft.
Zuständig sind die Jobcenter. Anspruch besteht bei Hilfebedürftigkeit, Erwerbsfähigkeit und gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Historische Entwicklung
Mit dem „Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wurden zum 1. Januar 2005 Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur Grundsicherung nach dem SGB II zusammengeführt (Hartz IV). Das System verknüpft Existenzsicherung mit Aktivierung und legte Zuständigkeiten von Arbeitsagenturen und Kommunen fest.
In den letzten 10–15 Jahren folgten zahlreiche Anpassungen (Regelbedarfe, Unterkunftskosten, Verfahren, Bildungs- und Teilhabeleistungen). Zum 1. Januar 2023 wurde das Bürgergeld eingeführt: höhere Regelsätze, Karenzzeiten zu Beginn des Bezugs und stärkere Förderung von Qualifizierung für eine nachhaltige Integration.
Aufbau & Abschnitte
- Kap. 1 – Fördern und Fordern (§§ 1–6b): Ziele, Grundsätze, Träger, Zusammenarbeit.
- Kap. 2 – Leistungen (insb. §§ 7–32): Leistungsberechtigung (§ 7), Einkommen (§§ 11–11b), Vermögen (§ 12), Regelbedarf (§ 20), Mehrbedarfe (§ 21), Unterkunft & Heizung (§ 22), Bildung & Teilhabe (§ 28).
- Kap. 3/4 – Eingliederung (versch. §§ im Bereich 14 ff. u. folgende Spezialvorschriften): Beratung, Vermittlung, Aktivierung, Weiterbildung.
- Kap. 6 ff. – Organisation/Verfahren: Zuständigkeiten, Daten, Mitwirkung, Erstattungen, Schlussvorschriften.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 11 SGB II – Einkommen
- § 12 SGB II – Vermögen
- § 20 SGB II – Regelbedarf
- § 21 SGB II – Mehrbedarfe
- § 22 SGB II – Unterkunft und Heizung
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Beitragsliste
👇 In den folgenden Beiträgen habe ich das SGB II behandelt:
Zur Grundrente gemäß § 76 g SGB VI
die Grundrente setzt „Grundrentenzeiten“ voraus ... | 1. Einkommensgrenzen ... | 2. Grundrentenzeiten ... | 3. Grundrente und Grundsicherung ...
... | mehrerleichterter Zugang zum Hartz 4 wegen der Coronakrise
Der Bundestag hat deutliche Erleichterungen bei der Bewilligung für Leistungen nach dem SGB II beschlossen und Vorgaben für die Jobcenter gegeben ...
... | mehrSanktionen im SGB II verfassungsgemäß?
... in einer Verhandlung am 15. Januar 2019 hat sich der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts mit der Rechtmäßigkeit von Sanktionen beschäftigt. ...
... | mehrBeschränkung der Minderjährigenhaftung
... der Volljährige haftet nur mit dem Vermögen, das zum Zeitpunkt der Volljährigkeit vorhanden ist | Erstattungsansprüchen kann dies entgegengehalten werden ..
... | mehrDer Anspruch auf Kindesunterhalt in der Bedarfsgemeinschaft
... zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes in der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II ... | ... Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ...
... | mehrLeistungsausschluss von Unionsbürgern bei Arbeitslosigkeit
Wann haben EU-Ausländer einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II? ... Gilt auch für EU-Ausländer der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II? ...
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Ansprüche des Empfängers gehen auf das Jobcenter über ... | 1. übergangsfähige Ansprüche ... | 2. nicht übergangsfähige Ansprüche ... | 3. Fragestellungen
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... die Haushaltsgemeinschaft kann beim Bürgergeld – anders als bei der Sozialhilfe – nicht einfach vermutet werden ... die Haushaltsgemeinschaft muss ...
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... vom leistungsmindernd zu berücksichtigende Einkommen können ehrenamtlich Tätige 250,00 € absetzen, Schüler können Einnahmen aus einem Ferienjob behalten ...
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... fehlt ein schlüssiges Konzept, kann ggf. auf § 12 WoGG zur Bestimmung der Kosten zurückgegriffen werden - zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages!
... | mehrFristlose Kündigung des Mietverhältnisses bei unpünktlicher Mietzahlung durch das Jobcenter
Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses gemäß § 543 BGB ist im Einzelfall auch bei einer unpünktlichen Mietzahlung durch das Jobcenter möglich. ...
... | mehrDer Wohnkostenzuschuss gemäß § 27 Abs. 3 SGB II
Schüler und Auszubildende können einen Wohnkostenzuschuss gemäß § 27 Abs. 3 SGB II erhalten ... | ... zur Berechnung des Wohnkostenzuschusses ...
... | mehrZur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der Berücksichtigung von Freibeträgen
... zur Aufweichung des Zuflussprinzips bei der Berücksichtigung von Freibeträgen ... | ... die neuere Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 17. Juli 2014
... | mehrLaufende Schönheitsreparaturen als (zusätzlich) anzuerkennende Bedarfe für Unterkunft und Heizung
Schönheitsreparaturen müssen vom Jobcenter ggf. als (zusätzlich) zu ersetzende Kosten der Unterkunft gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II anerkannt werden ...
... | mehrangemessene Heizkosten im SGB II
1. Angemessene Heizkosten ... | 2. Weiterzahlung der unangemessenen Kosten ... | 3. Kostensenkungsobliegenheit, Kostensenkungsaufforderung ...
... | mehrInsolvenzgeld gemäß § 165 SGB III
... zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Insolvenzgeldes gemäß § 165 SGB III ... | ... die Insolvenz-Versicherung dient dem Schutz des Arbeitnehmers ...
... | mehrHartz IV für Studenten während eines Urlaubssemesters
... ein Student ist während eines Urlaubssemesters in der Regel von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ausgeschlossen ...
... | mehrAnspruch eines unter 25-jährigen Hartz IV-Hilfebedürftigen auf Zustimmung zum Umzug
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... | mehrÜbertragung von ungenutzten Grundfreibeträgen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 a SGB II auf die Eltern
... gemäß § 12 Abs. 2 SGB II können ungenutzte Grundfreibeträge z. B. beim Sparvermögen nicht auf die Eltern übertragen werden ...
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