Sozialgericht (Stichwort)
(4 Beiträge zum Stichwort "Sozialgericht")
Das Sozialgericht ist die erste Instanz für Streitigkeiten aus dem Sozialrecht – etwa bei Bürgergeld, Rente oder Krankenversicherung. Das Verfahren ist für Kläger in der Regel kostenfrei.
👇 Das Stichwort „Sozialgericht“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Statistik – Verfahren vor den SozialgerichtenFallzahlen, Verfahrensdauer, Untätigkeitsklagen sowie Berufungen/Revisionszahlen vor LSG/BSG – kompakt mit Grafiken & Quellen (Destatis, bis 2018/2020).
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Kostentragungspflicht der Behörde trotz Obsiegens nach § 193 SGGAuch eine obsiegende Behörde kann zur Kostentragung verpflichtet sein, wenn sie durch unrichtige Begründung oder fehlerhafte Beratung Anlass zur Klage gegeben hat. Rechtsprechung des BSG und LSG.
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Zuständigkeiten der Sozialgerichte – der Rechtsweg zu den SozialgerichtenWann ist der Rechtsweg zu den Sozialgerichten eröffnet? Zuständigkeiten nach § 51 SGG, sachliche/örtliche Zuständigkeit (§§ 8, 57 SGG), Instanzenzug & Praxisfragen
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Vertretung und Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren – vor dem LandessozialgerichtIm sozialgerichtlichen Berufungsverfahren besteht kein Anwaltszwang. Wer vor dem Landessozialgericht auftreten darf und wie Berufung und Fristen geregelt sind, erfahren Sie hier.
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