Übergang von Ansprüchen (Stichwort)
(5 Beiträge zum Stichwort "Übergang von Ansprüchen")
Ein Übergang von Ansprüchen erfolgt kraft Gesetzes – z. B. wenn Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter übergehen (§ 33 SGB II). Der Träger kann dann selbst Forderungen geltend machen.
👇 Das Stichwort „Übergang von Ansprüchen“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Der Übergang von Ansprüchen gegen Dritte auf das Jobcenter (§ 33 SGB II)Wann gehen Ansprüche eines Bürgergeld-Empfängers auf das Jobcenter über? Überblick zu § 33 SGB II, übergangsfähigen Forderungen, Rückübertragung und Grenzen nach SGB X.
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Auskunftsanspruch nach § 117 SGB XII und der Begriff der „Negativ-Evidenz“Wann darf das Sozialamt Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangen? Wer ist nach § 117 SGB XII auskunftspflichtig, was bedeutet „Negativ-Evidenz“ und wann kann man sich gegen ein Auskunftsverlangen wehren?
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Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch... keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem volljährigen Sohn gemäß dem BGH
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Schenkungsrückforderung und Überleitung durch das Sozialamt – Voraussetzungen, Grenzen und AusschlussgründeWann darf das Sozialamt Schenkungen zurückfordern? Rückforderung nach § 528 BGB, Ausschluss nach § 529 BGB (10-Jahresfrist), Überleitung § 93 SGB XII, Grenzen (Schonvermögen/Bedarfsbezug) & Rechtsschutz – kompakt erklärt.
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Anspruchsübergang als unzulässige Härte gemäß § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII... zum Urteil des OLG Oldenburg vom 14. Januar 2010 (14 UF 134/09) ... | Anspruchsübergang als unzulässige Härte gemäß § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII ...
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