Übergang von Ansprüchen (Stichwort)
(6 Beiträge zum Stichwort "Übergang von Ansprüchen")
Ein Übergang von Ansprüchen erfolgt kraft Gesetzes – z. B. wenn Unterhaltsansprüche auf das Jobcenter übergehen (§ 33 SGB II). Der Träger kann dann selbst Forderungen geltend machen.
👇 Das Stichwort „Übergang von Ansprüchen“ erläutere ich in den folgenden Beiträgen:
Der Übergang von Ansprüchen des Leistungsempfängers gegen Dritte auf das Jobcenter
Ansprüche des Empfängers gehen auf das Jobcenter über ... | 1. übergangsfähige Ansprüche ... | 2. nicht übergangsfähige Ansprüche ... | 3. Fragestellungen
... | mehrZum Auskunftsanspruch gemäß § 117 SGB XII – zum Begriff der „Negativ-Evidenz“
Verpflichtung des Unterhaltsverpflichteten zur Auskunft ... | Begriff der „Negativ-Evidenz“ ... | ... zum Auskunftsanspruch gemäß § 117 SGB XII ...
... | mehrDie Beschränkung der Überleitung des Schenkungsrückforderungsanspruches
Die Beschränkung der Überleitung des Schenkungsrückübertragungsanspruches ... | ... zu den Grenzen der Überleitung | ... zur Höhe der Überleitung ...
... | mehrKeine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch
... keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber dem volljährigen Sohn gemäß dem BGH
... | mehrElternunterhalt – Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger
Elternunterhalt – Rückforderung von Schenkungen und Überleitung des Anspruchs auf den Sozialhilfeträger gemäß § 93 SGB XII - Voraussetzungen der Überleitung ...
... | mehrAnspruchsübergang als unzulässige Härte gemäß § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII
... zum Urteil des OLG Oldenburg vom 14. Januar 2010 (14 UF 134/09) ... | Anspruchsübergang als unzulässige Härte gemäß § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII ...
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