UVG (Unterhaltsvorschussgesetz – mit kurzer Einleitung)
Die Vorschriften zum Unterhaltsvorschuss sind im Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) enthalten.
Die Unterhaltsleistung ist eine übergangsweise finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende. Sie steht dem betreffenden Kind zu. Die Unterhaltsansprüche gehen durch die Zahlung in Höhe der bewilligten Unterhaltsleistung auf die Unterhaltsvorschusskasse über.
Das UVG gilt gemäß § 68 Besondere Teile dieses Gesetzbuches
Bis zu ihrer Einordnung in dieses Gesetzbuch gelten die nachfolgenden Gesetze mit den zu ihrer Ergänzung und Änderung erlassenen Gesetzen als dessen besondere Teile:
1. das Bundesaubildungsförderungsgesetz,
...
10. das Wohngeldgesetz,
...
14. das Unterhaltsvorschussgesetz,
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 68 Nr. 14 SGB I als besonderer Teil des Sozialgesetezbuches.
Die folgenden Vorschriften des UVG spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift behandelt habe.
In den folgenden Beiträgen habe ich das UVG erwähnt:
Der Anspruch auf Kindesunterhalt in der Bedarfsgemeinschaft
... zur Berechnung des Unterhaltsanspruchs eines Kindes in der Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II ... | ... Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ...
... | mehr
Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
... eine kurze Beschreibung der zu beachtenden Rechtsnormen des UVG ... | ... der Unterhaltsvorschuss wird längstens für 72 Monate gezahlt ...
... | mehr