VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung
(3 Beiträge zum Stichwort "VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung")
Die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist das zentrale Prozessgesetz des Verwaltungsrechts. Sie regelt den gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber der öffentlichen Verwaltung und konkretisiert das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG.
Historische Entwicklung
Die VwGO trat am 21. Januar 1960 in Kraft und löste die bis dahin unterschiedlichen landesrechtlichen Regelungen ab. Sie schuf erstmals ein einheitliches Verwaltungsprozessrecht für die Bundesrepublik Deutschland. Ihre Wurzeln reichen in das 19. Jahrhundert zurück, insbesondere zur Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, das die Eigenständigkeit des Verwaltungsrechtsschutzes vorprägte.
Die VwGO wurde seither mehrfach geändert – u. a. durch das Justizmodernisierungsgesetz (2002), die Einführung der elektronischen Kommunikation (2007 ff.) und Regelungen zur Prozesskostenhilfe. Gleichwohl blieb die Grundstruktur des dreistufigen Instanzenzugs erhalten: Verwaltungsgerichte, Oberverwaltungsgerichte (in Bayern: Verwaltungsgerichtshof) und das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).
Aufbau & Abschnitte
- Erster Teil – Gerichte und Beteiligte (§§ 1–20): Organisation der Verwaltungsgerichtsbarkeit, Zuständigkeiten, Mitwirkung ehrenamtlicher Richter, Beteiligten- und Prozessfähigkeit.
- Zweiter Teil – Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 40–115): Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (§ 40 VwGO), Klagearten (Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Feststellungs-, Leistungsklage), Fristen, Klagebefugnis, Vorverfahren (§ 68 VwGO) und einstweiliger Rechtsschutz (§ 80 VwGO, § 80a VwGO).
- Dritter Teil – Rechtsmittel und Wiederaufnahme (§§ 124–153): Berufung, Revision, Beschwerde, Wiederaufnahme des Verfahrens.
- Vierter Teil – Kosten, Vollstreckung, Schlussvorschriften (§§ 154–195): Kostenentscheidung, Kostentragungspflicht, Prozesskostenhilfe, Vollstreckung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen.
Die VwGO steht im engen Zusammenhang mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und den spezialgesetzlichen Verwaltungsverfahrensordnungen, etwa dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) und dem Finanzgerichtsordnung (FGO). Sie bildet das Rückgrat des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes in Deutschland.
Wichtige Vorschriften (Schnelleinstieg)
- § 40 VwGO – Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs
- § 42 VwGO – Klagearten und Klagebefugnis
- § 68 VwGO – Widerspruchsverfahren (Vorverfahren)
- § 75 VwGO – Untätigkeitsklage
- § 80 VwGO – Aufschiebende Wirkung und Sofortvollzug
- § 113 VwGO – Urteil im Anfechtungs- und Verpflichtungsverfahren
- § 124 VwGO – Zulassung der Berufung
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Gegenüberstellung VwGO - SGG
| VwGO | Inhalt | Entsprechung im SGG | Hinweis |
|---|---|---|---|
| § 40 VwGO | Zulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs | § 51 SGG | Zuständigkeit der Sozialgerichte |
| § 42 VwGO | Klagearten und Klagebefugnis | § 54 SGG | Anfechtungs-, Verpflichtungs- und kombinierte Klagen |
| § 58 VwGO | Fristbeginn bei Belehrung | § 66 SGG | Wiedereinsetzung; Fristen in § 87 SGG |
| § 67 VwGO | Bevollmächtigte und Beistände | § 73 SGG | Vertretung vor dem Sozialgericht |
| § 68 VwGO | Widerspruchsverfahren (Vorverfahren) | § 78 SGG | Erfordernis des Vorverfahrens |
| § 70 VwGO | Form und Frist des Widerspruchs | § 84 SGG | Form und Frist der Klage |
| § 75 VwGO | Untätigkeitsklage | § 88 SGG | Untätigkeitsklage im Sozialrecht |
| § 80 VwGO | Aufschiebende Wirkung | § 86a SGG, § 86b SGG | Aufschiebende Wirkung und einstweiliger Rechtsschutz |
| § 113 VwGO | Urteil im Anfechtungs- und Verpflichtungsverfahren | § 131 SGG | Entsprechende Regelung zum Urteil |
| § 124 VwGO | Zulassung der Berufung | § 144 SGG | Berufung – Zulassung und Wertgrenzen |
| § 188 VwGO | Zusammenfassung von Sachgebieten | § 8 SGG | Kammern und Spruchkörper der Sozialgerichte |
Beitragsliste
👇 In den folgenden Beiträgen habe ich die VwGO behandelt:
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