Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Vorsorge, Betreuung und Un… - Einführung » 3. Unterbringung

Die Bestellung eines Verfahrenspflegers im gerichtlichen Unterbringungsverfahren

Beitrag vom 30.11.2016, aktualisiert am 21.07.2025

VG Wort - ZählpixelDas Gericht muss dem Betroffenen im gerichtlichen Unterbringungsverfahren einen Verfahrenspfleger bestellen, „soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist„, § 317 Verfahrenspfleger
 
(1) Das Gericht hat dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen, wenn dies zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen erforderlich ist. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 317 Abs. 1 S. 1 FamFG
. Ein Verfahrenspfleger muss demnach bestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von der Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll, § 317 Verfahrenspfleger
     
    (1) … Die Bestellung ist insbesondere erforderlich, wenn von einer Anhörung des Betroffenen abgesehen werden soll. …
     
    (Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
    § 317 Abs. 1 S. 2 FamFG
    . Dabei ist die Bestellung eines Verfahrenspflegers auch nicht deshalb überflüssig, weil aufgrund eines Gutachtens der Sachverhalt klar zu liegen scheint.
  2. Ein Verfahrenspfleger soll auch bestellt werden, wenn die geistigen Fähigkeiten des Betroffenen derart gemindert sind, dass er seine Interessen nicht mehr ausreichende wahrnehmen kann. Diese Voraussetzung ist bei einer Unterbringung nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
     
    § 1 Anwendungsbereich
    § 2…
     
    (Link: zu www.recht.nrw.de)
    Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG-NRW)
    regelmäßig erfüllt.

Die Folgen einer nicht erfolgten oder auch einer zu spät erfolgten Bestellung des Verfahrenspflegers sind u. a. aus den nachfolgend abgedruckten Leitsätzen von Beschlüssen des LG Kleve vom 23. August 2012, 1. August 2013 und 17. März 2014 ersichtlich (Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.justiz.nrw.de4 T 201/12, Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.justiz.nrw.de4 T 90/14 und Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.justiz.nrw.de4 T 199/13):

Urteil des LG Kleve vom 23. August 2012, 4 T 201/12, Leitsatz

Bei Verfahren in Unterbringungssachen im Sinne der §§ 312 ff. FamFG ist für den nicht anwaltlich vertretenen Betroffenen ein Verfahrenspfleger zu bestellen, falls kein völlig atypischer Einzelfall vorliegt.

Urteil des LG Kleve vom 1. August 2013, 4 T 199/13, Leitsätze
  1. Die Bestellung des Verfahrenspfleger hat nach §§ 331 Nr. 4, 332 FamFG unverzüglich zu erfolgen.
  2. Das rechtliche Gehör des Betroffenen ist verletzt, wenn der Verfahrenspfleger nicht rechtzeitig bestellt und beteiligt wird.
  3. Erfolgt die Bestellung des Verfahrenspflegers beim Amtsgericht so spät, dass er auf das Verfahren (inklusive Abhilfeverfahren) keinen Einfluss nehmen kann, stellt dies einen unheilbaren Verfahrensfehler dar.
Urteil des LG Kleve vom 17. März 2014, 4 T 90/14, Leitsätze
  1. Eine einstweilige Anordnung zur geschlossenen Unterbringung leidet an einem unheilbaren Verfahrensfehler, wenn die Bestellung und Anhörung des Verfahrenspflegers nicht unverzüglich nachgeholt worden sind.
  2. Ist eine einstweilige Anordnung zur geschlossenen Unterbringung wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers aufzuheben, sind die Kosten der Unterbringung regelmäßig nach § 32 Abs. 2 PsychKG NRW der Staatskasse aufzuerlegen.

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1 Kommentar (Frage/Antwort)

  1. Dina says

    19.07.2025

    Dear reader,

    it is not possible to say something if you are inside a hospital full of drugs like Tavor and Lozazepam and Diazepam and Haldol and Olanzapin and Quetiapin

    Lieber Leser,

    mir ist das passiert, wenn Sie durch die Polizei in eine geschlossene Station gebracht werden, fixiert werden und sämtliche oben stehehende medikation in den Arsch und über Injektion erhalten haben

    können Sie nix mehr

    schon gar nicht mehr klar sprechen

    Diazepam lähmt die Muskeln

    tavor ..lorazepam ist das gleiche nur für ihr Gehirn

    also wenn Richter und Verfahrenspfleger solche Medikation fordern dann sind Sie wie ixh Opfer

    niemand kann damit reden

    psych KG ist zum Schutz und Hilfe

    nein Freiheitsentzug und Entmündigung

    wie zur Kriegszeiten.

    verwaltungsakr ohne Aufschiebende Wirkung

    der Entzug von Tavor dauert über 6 mon bis 2 Jahre

    das sind Zustände wie im Konzentrationslager

    DDR und Stasi Ss und foltermethoden aus Kriegsgebieten

    willenlos wie ein Zombie

    da versuchen Sie mal dem Richter klar zu sagen wer Sie sind

    psych KG gehört verboten.

    Antworten

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