Aufenthaltsbestimmung (Stichwort)
2 Beiträge mit dem Stichwort Aufenthaltsbestimmung
Der Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ umfasst sowohl die Vertretung des Betroffenen bei der Aufrechterhaltung oder dem Wechsel des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsortes sowie auch den Abschluss oder die Kündigung von hiermit im Zusammenhang stehender Verträge. Auch hier ist die Bestellung eines Betreuers für diesen Aufgabenkreis nur erforderlich, wenn der Betroffene nicht über die natürliche Einsichts-, Urteils- und Steuerungsfähigkeit verfügt.
In den folgenden Beiträgen habe ich das Stichwort angesprochen:
Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten
1. Standard-Aufgabenkreise ... | a) Vermögenssorge ... | b) Gesundheitsfürsorge ... | c) Aufenthaltsbestimmung ... | 2. Genehmigungspflichten
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Zur Erforderlichkeit der Betreuung
... ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist ... | ... die Betreuung ist nicht erforderlich, wenn ...
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