Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • STARTSEITE
    • Allgemeines Sozialrecht (SGB I, …) – Einführung
      • 1. SGB I – Allgemeiner Teil
      • 2. SGB X – Sozialver­waltungsverfahren
      • 3. SGG – Sozialgerichtsgesetz
      • 4. Gebühren und Kosten im Sozialrecht
      • 5. allgemeine Fragen
    • Bürgergeld (SGB II) – Einführung
      • 1. Voraussetzungen & Grundlagen
      • 2. Bedarfs- und Haushaltsgemeinschaft
      • 3. Einkommen und Vermögen
      • 4. Regelbedarf
      • 5. Kosten der Unterkunft
      • 6. Mehrbedarfe beim Bürgergeld
      • 7. Leistungsminderungen & Mitwirkung
      • 8. Antragstellung & Verfahren
      • 9. Ausländer, Asylberechtigte
      • 10. Allgemein
    • Sozialversicherungsrecht (SGB III, … ) – Einführung
      • 1. Allgemeines Sozialver­sicherungs­recht
      • 2. Arbeitslosenversicherung (SGB III)
      • 3. Krankenversicherung (SGB V)
      • 4. Rentenversicherung (SGB VI)
      • 5. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
      • 6. soziale Pflegeversicherung (SGB XI)
    • Schwerbehindertenrecht (SGB IX) – Einführung
      • 1. Feststellung der Schwerbehinderung
      • 2. Merkzeichen
      • 3. arbeitsrechtliche Bezüge
      • 4. Allgemein
    • Sozialhilfe / Grundsich… (SGB XII) – Einführung
      • 1. Einkommen und Vermögen im SGB XII
      • 2. Kosten der Unterkunft
      • 3. Haushaltsgemeinschaft
      • 4. Mehrbedarfe in der Sozialhilfe
      • 5. diverse Fragestellungen
    • Kindergeld, Wohngeld, UVG, Elterngeld – Einführung
      • 1. Kindergeld
      • 2. Wohngeld
      • 3. Unterhaltsvorschuss
      • 4. Elterngeld
      • 5. Allgemein
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Einführung
      • 1. Familienunterhalt und Ehegattenunterhalt
      • 2. Berechnung des Elternunterhaltes
      • 3. Altersvorsorge
      • 4. Wohnvorteil
      • 5. Schenkung und Schenkungsrückforderung
      • 6. weitere Fragestellungen
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Einführung
      • 1. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
      • 2. gerichtliches Betreuungsverfahren
      • 3. Unterbringung
  • Stichwortverzeichnis / §§-Verzeichnis
  • Kontakt und Anfahrt

Beitrag aufgelistet in: Allgemeines Sozialrecht – … - Einführung » 4. Gebühren und Kosten

Prozesskostenhilfe: Einkommensgrenzen berechnen

Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Beitrag vom 09.07.2015, aktualisiert am 11.09.2025

VG Wort - ZählpixelDas Sozialgericht Gießen entschied in einem Urteil vom 12. Dezember 2014 Bild: in neuem Tab öffnen - zum Urteilwww.sozialgerichtsbarkeit.de(S 29 AS 460/14), dass eine nach § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X erstattungspflichtige Behörde lediglich die nach Anrechnung geminderte Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG zu erstatten hat, wenn der im Widerspruchsverfahren tätig gewesen Rechtsanwalt bereits im Verwaltungsverfahren tätig war. Dem stehe § 15 a Abs. 2 RVG nicht entgegen.

Der Vorsitzende Richter am Bundessozialgerichts a. D. Helge Loytved führt demgegenüber in einem Beitrag des juris PraxisReport Sozialrecht aus [zitiert in ASR 2015, 101 ff. (103)]:

Da das Sozialgericht die Berufung zugelassen hat, bleibt abzuwarten, wie das – hoffentlich angerufene – Landessozialgericht darüber entscheiden wird. Jedenfalls sollten erfolgreiche Widerspruchsführer, denen die Behörde bei der Kostenerstattung nach § 63 SGB X die geltend gemachte Geschäftsgebühr im Wege der Anrechnung nachAnlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
Vergütungsverzeichnis
Teil 1 Allgemeine Gebühren …
 
(Link: Textauszüge hier im Internetauftritt)
Vorbemerkung 2.3 Abs. 4 S. 1 VV RVG
gekürzt hat, erwägen, dagegen den Rechtsweg zu beschreiten. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass für die Verfahrensgebühren im Klageverfahren eine entsprechende Anrechnungsregelung besteht (Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG), sodass sich auch in diesem Zusammenhang Fragen zur Anwendung des § 15 a RVG stellen.

Anmerkung:

Die Entscheidung des SG Gießen ist inzwischen bestandskräftig geworden.

Widersinnig ist und bleibt gemäß den Ausführungen des ehemaligen Vorsitzenden Richters, dass die Kosten des vorsorglich schon im Ausgangsverfahren tätig gewordenen Rechtsanwalts dem erfolgreichen Widerspruchsführer auch noch von dem Kostenerstattungsanspruch für das Widerspruchsverfahren abgezogen werden. Die Behörde kommt so im Ergebnis im Hinblick auf die Kostenübernahme „billiger weg“, obwohl sie doch allen Anlass gehabt hätte, schon im Vorverfahren auf Grund der Beauftragung eines Rechtsanwaltes „vorsichtiger zu sein“ und schon dort einzulenken bzw. eine belastbare Entscheidung zu treffen.

§ 63 Erstattung von Kosten im Vorverfahren
 
(1) Soweit der Widerspruch erfolgreich ist, hat der Rechtsträger, dessen Behörde den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, demjenigen, der Widerspruch erhoben hat, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten. …
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 63 Abs. 1 S. 1 SGB X
besagt, dass die Behörde dem erfolgreichen Widerspruchsführer „die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen zu erstatten“ hat. Warum zu den angemessenen Kosten bei dem beschriebenen Sachverhalt nicht auch die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren gehören soll, bzw. warum zumindest eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahrens auf die spätere Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren nicht unterbleiben soll, ist einfach nicht verständlich.

Weiterführende Informationen

Schlagwortwolke allgemeines Sozialrecht

Allgemeines Sozialrecht – Grundlagen zu SGB I, SGB X und SGG und Kosten – Einführung

Einführung ins allgemeine Sozialrecht: Grundlagen zu SGB I, SGB X & SGG, Verfahren, Rechte & Pflichten. Verständlich erklärt. | mehr

Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr 1

Mittelgebühr nach dem RVG

Mittelgebühr nach RVG einfach erklärt: Berechnung, Funktion, Kappungsgrenzen und Praxis. Mit Verweisen auf § 14 RVG, Betragsrahmengebühren und Nr. 2302 | mehr

Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr 2

Prozesskostenhilfe-Rechner: Einkommensgrenzen online berechnen

Berechnen Sie mit unserem kostenlosen Online-Rechner sofort, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben. Einfach, anonym und aktuell nach den neuesten Tabellen. | mehr

Schreiben Sie einen Kommentar Antworten abbrechen

Wenn Sie anonym bleiben wollen, nutzen Sie bitte einen "Spitznamen".

Ihre Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Die Angabe einer E-Mail ist erforderlich, um Spam zu vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Antwort evtl. lange dauert und ich auch nicht alle Fragen beantworten kann.

Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 

Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM

 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG