Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (mit kurzer Einleitung)

(6 Beiträge)

 

VG Wort - Zählpixel

Einleitung

Die wesentlichen Vorschriften zur Rechtsanwaltsvergütung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) enthalten.

Das RVG enthält ebenso wie das Vorgängergesetz (die BRAGO) keine Regelungen zum Rechtsgrund des Vergütungsanspruchs des Anwalts. Das RVG setzt den Vergütungsanspruch vielmehr voraus und regelt die Höhe der Vergütung und die Modalitäten der Durchsetzung des Vergütungsanspruchs.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht in § 6 und § 15 von Auftrag und bezeichnet den Vertragspartner in den §§ 4, 7, 9, 10 und 11 als „Auftraggeber“. Der entsprechende Auftragsvertrag kommt also nach den allgemeinen Regelungen des BGB zustande, §§ 145 ff. BGB und §§ 662 ff. BGB.

Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum RVG, § 2 Höhe der Vergütung
 
(1) ...
(2) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz. ...
 
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 2 Abs. 2 S. 1 RVG
.

In der Anlage 2 werden die Gegenstandswerte mit den entsprechenden Gebühren für den Fall benannt, dass Wertgebühren im Sinne des § 13 Wertgebühren
 
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 13 RVG
entstehen. In der Regel entstehen im Sozialrecht allerdinggs Betragsrahmengebühren gemäß § 14 Rahmengebühren
 
(1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem ...
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 14 RVG
.

Im sozialrechtlichen Verfahren entstehen zumeist Betragsrahmengebühren (vgl. zur Bestimmung der Betragsrahmengebühren den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
 
Die maßgebliche Vorschrift zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthält § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis. Danach entstehen in der Regel Betragsrahmengebühren, ggf. aber auch ...
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
).

Die Anwaltsgebühren können sowohl im Verwaltungs- sowie auch im Widerspruchs- und Klageverfahren entstehen (vgl. zur Berechnung der Anwaltsgebühren in vorgerichtlichen sowie in gerichtlichen Verfahren auch den Beitrag Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht
 
In sozialrechtlichen Angelegenheiten entstehen bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) für das vorgerichtliche und ggf. für das gerichtliche Verfahren gemäß den folgenden Ausführungen ...
 
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)
Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht
).

 

Die folgenden Vorschriften des RVG spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Gesetzestext mit einer Liste der Beiträge.

RVG – angesprochene Vorschriften mit Links zum Gesetzestext

  •       Abschnitt 1
    Allgemeine Vorschriften

    • § 1 RVG - Geltungsbereich
    • § 2 RVG - Höhe der Gebühren
    • § 3 RVG - Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
    • ...
  •       Abschnitt 2
    Gebührenvorschriften

    • ...
    • § 13 RVG - Wertgebühren
    • § 14 RVG - Rahmengebühren
    • § 15 RVG - Abgeltungsbereich der Gebühren
    • § 15 a RVG - Anrechnung einer Gebühr
  •       Abschnitt 3
    Angelegenheit

    • ...
    • § 17 RVG - verschiedene Angelegenheiten
    • ...
    • § 49 RVG - Wertgebühren aus der Staatskasse
    • ...

  •       Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2)
    Vergütungsverzeichnis

    • Nr. 1008 VV-RVG - mehrere Auftraggeber
    • Nr. 2302 VV-RVG - Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
    • Nr. 2500 VV-RVG - Beratungshilfegebühr
    • Nr. 2501 VV-RVG - Beratungshilfegebühr
    • Nr. 2503 VV-RVG - Geschäftsgebühr
    • Nr. 2508 VV-RVG - Einigungs- und Erledigungsgebühr
    • Nr. 3102 VV-RVG - Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
    • Nr. 3106 VV-RVG - Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
    • Nr. 7002 VV-RVG - Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
    • Anlage 2 (zu § 13 Abs. 1)

 

Beitragsliste

 

In den folgenden Beiträgen habe ich das RVG erwähnt:


  • Symbol Taschenrechner
    Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Eilverfahren

    ... die Verfahrensgebühr im Eilverfahren wird gemäß Nr. 3102 VV RVG bestimmt ... – ... bei der Verfahrensgebühr ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. ..
    ... | mehr
  • Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr 1
    Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    ... zur Höhe der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr eines bereits im Verwaltungsverfahren tätig gewesenen Rechtsanwaltes ...
    ... | mehr
  • rotes Buch mit Paragraf
    Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht

    ... Berechnung der Gebühren im Sozialrecht nach dem RVG ... | I. vorgerichtliche Tätigkeit ... | II. gerichtliche Tätigkeit ... | III. besondere Verfahren
    ... | mehr
  • Gerichtssymbol Gerichtsgebäude 
    niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichen Tätigwerden

    ... niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichem Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens nach Tätigwerden im Antragsverfahren ...
    ... | mehr
  • weißes Richtungsschild mit Aufschrift Beratungshilfe
    Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz

    1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Anwaltsbegühren ... | 4. Beispiele zur Abrechnung ... | 5. statistische Daten ...
    ... | mehr
  • Taschenrechner vor rotem Paragraf
    Betragsrahmengebühren im Sozialrecht

    Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren ... | Betragsrahmengebühren ... | ... zur Berechnung der Betragsrahmengebühr gemäß § 3 RVG ...
    ... | mehr

 
  • Einleitung
  • angesprochene Vorschriften
  • Beitragsliste

 

Sozialgesetzbücher


ALG II VO – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

AsylbLG – Asylbewerberleistungsgesetz

BAföG – Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung

BEEG – Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

BerHG – Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen

BGB – Bürgerliches Gesetzbuch

Bürgergeld-V – Verordnung zur Berechnung von Einkommen und Vermögen

RVG – Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

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SGB X – Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI – Soziale Pflegever-sicherung
SGB XII – Sozialhilfe

SGG – Sozialgerichtsgesetz

UVG – Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen

Verordnung zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

WoGG – Wohngeldgesetz

ZPO – Zivilprozessordnung
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