RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (Stichwort)
6 Beiträge mit dem Stichwort RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Die wesentlichen Vorschriften zur Berechnung der Rechtsanwaltsvergütung sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) enthalten.
- [1] Das RVG enthält ebenso wie das Vorgängergesetz (die BRAGO) keine Regelungen zum Rechtsgrund des Vergütungsanspruchs des Anwalts. Das RVG setzt den Vergütungsanspruch vielmehr voraus und regelt die Höhe der Vergütung und die Modalitäten der Durchsetzung des Vergütungsanspruchs.
- [2] Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz spricht in § 6 und § 15 von Auftrag und bezeichnet den Vertragspartner in den §§ 4, 7, 9, 10 und 11 als „Auftraggeber“. Der entsprechende Auftragsvertrag kommt also nach den allgemeinen Regelungen des BGB zustande, §§ 145 ff. BGB und §§ 662 ff. BGB.
- [3] Die Höhe der einzelnen Gebühren bemisst sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum RVG, § 2 Höhe der Vergütung
(1) ...
(2) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz. ...
(Link: Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 2 Abs. 2 S. 1 RVG.
In der Anlage 2 werden die Gegenstandswerte mit den entsprechenden Gebühren für den Fall benannt, dass Wertgebühren im Sinne des § 13 Wertgebühren
(1) Wenn sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, beträgt bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro die Gebühr 49 Euro. Die Gebühr erhöht sich ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 13 RVG entstehen. In der Regel entstehen im Sozialrecht allerdinggs Betragsrahmengebühren gemäß § 14 Rahmengebühren
(1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem ...
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)§ 14 RVG.
Im sozialrechtlichen Verfahren entstehen zumeist Betragsrahmengebühren. Vorgeschrieben ist jeweils ein Mindest- und Höchstbetrag. Aus diesem Rahmen bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG die im Einzelfall angemessene Gebühr (vgl. zur Bestimmung der Betragsrahmengebühren den Beitrag Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
Die maßgebliche Vorschrift zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren in sozialrechtlichen Verfahren enthält § 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verbindung mit dem Vergütungsverzeichnis. Danach entstehen in der Regel Betragsrahmengebühren, ggf. aber auch ...
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Betragsrahmengebühren im Sozialrecht).
Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, entstehen Erhöhungsgebühren gemäß Nr. 1008 VV-RVG.
Hinweis:
Die einzelnen Gebührentatbestände sind in der Anlage 2 zum RVG enthalten. Durch einen Klick auf einen der folgenden Links gelangen Sie in einem neuen Tab zum Wortlaut des Gebührentatbestandes mit einer kurzen Kommentierung:- - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
Einigung oder Erledigung in einem Verwaltungsverfahren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr - - Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren
Über den Gegenstand ist ein gerichtliches Verfahren anhängig: ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1006 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr im gerichtlichen Verfahren - - Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber
Auftraggeber sind in derselben Angelegenheit mehrere Personen:
Die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr erhöht sich für jede weitere Person um...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 1008 VV-RVG – mehrere Auftraggeber - - Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten
Geschäftsgebühr in
1. sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen im gerichtlichen Verfahren Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG),
2. Verfahren ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2302 VV-RVG – Geschäftsgebühr in sozialrechtlichen Angelegenheiten - - 2500 Beratungshilfegebühr
Neben der Gebühr werden keine Auslagen erhoben. Die Gebühr kann erlassen werden. ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2500 VV-RVG – Schutzgebühr (Beratungshilfe) - - 2501 Beratungsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für eine Beratung, wenn die Beratung nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.
(2) Die Gebühr ist ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2501 VV-RVG – Beratungsgebühr (Beratungshilfe) - - 2503 Geschäftsgebühr
(1) Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information oder die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags.
(2) Auf die Gebühren ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2503 VV-RVG – Geschäftsgebühr (Beratungshilfe) - - 2508 Einigungsgebühr
(1) Die Anmerkungen zu Nummern 1000 und 1002 sind anzuwenden.
(2) Die Gebühr entsteht auch ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 2508 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr (Beratungshilfe) - - Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten
Verfahrensgebühr für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG). ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3102 VV-RVG – Verfahrensgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten
Terminsgebühr in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen (§ 3 RVG).
Die Gebühr entsteht auch, wenn ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 3106 VV-RVG – Terminsgebühr vor den Sozialgerichten - - Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
Pauschale für Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen
(1) Die Pauschale ...
(Link: zum Text mit kurzer Kommentierung hier im Internetauftritt)Nr. 7002 VV-RVG – Post- und Telekommunikationsdienstleistungen.
- - Nr. 1005 VV-RVG – Einigungs- und Erledigungsgebühr
- [4] Die Anwaltsgebühren können sowohl im Verwaltungs- sowie auch im Widerspruchs- und Klageverfahren entstehen. In jedem dieser Verfahren entsteht eine Geschäfts- bzw. Verfahrensgebühr. Die Gebühren sind in einem mehrstufigen Verfahren untereinander anzurechnen. (vgl. zur Berechnung der Anwaltsgebühren in vorgerichtlichen sowie in gerichtlichen Verfahren auch den Beitrag Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht
In sozialrechtlichen Angelegenheiten entstehen bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (im Folgenden: RVG) für das vorgerichtliche und ggf. für das gerichtliche Verfahren gemäß den folgenden Ausführungen ...
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht).
In den folgenden Beiträgen habe ich das RVG erwähnt:
Rechtsanwaltsgebühren im sozialgerichtlichen Eilverfahren
... die Verfahrensgebühr im Eilverfahren wird gemäß Nr. 3102 VV RVG bestimmt ... – ... bei der Verfahrensgebühr ist zunächst von der Mittelgebühr auszugehen. ..
... | mehr
Anrechnung der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
... zur Höhe der nach § 63 SGB X erstattungsfähigen Geschäftsgebühr eines bereits im Verwaltungsverfahren tätig gewesenen Rechtsanwaltes ...
... | mehr
Rechtsanwaltsgebühren im Sozialrecht
Berechnung der Gebühren im Sozialrecht nach dem RVG ... | I. vorgerichtliche Tätigkeit ... | II. gerichtliche Tätigkeit ... | III. besondere Verfahren ...
... | mehr
niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichen Tätigwerden
... niedrigerer Kostenerstattungsanspruch trotz erfolgreichem Widerspruchs- bzw. Klageverfahrens nach Tätigwerden im Antragsverfahren ...
... | mehr
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz
1. Antrag und Verfahren ... | 2. Voraussetzungen ... | 3. Inhalt der Beratung … | 4. Pflichten des Anwalts ... | 5. Abrechnung des Beratungshilfescheins …
... | mehr
Betragsrahmengebühren im Sozialrecht
Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verfahren ... | Betragsrahmengebühren ... | ... zur Berechnung der Betragsrahmengebühr gemäß § 3 RVG ...
... | mehr