Wer Bürgergeld bezieht und daneben ehrenamtlich tätig ist oder als Schülerin/Schüler eigenes Einkommen erzielt, muss nicht jeden Euro auf die Leistungen anrechnen lassen. Das Gesetz sieht mehrere Freibeträge vor, die Einkommen aus bestimmten Tätigkeiten ganz oder teilweise schützen.
1. Einkommen aus steuerprivilegierten Tätigkeiten
Für bestimmte Einnahmen aus Ehrenamt und Nebenberufen gelten steuerliche Privilegien nach § 3 EStG. Diese wirken sich direkt auf das Bürgergeld aus.
Nach § 11a SGB II und § 11b SGB II gilt:
- Bis zu 3.000 € jährlich aus einer Übungsleitertätigkeit (§ 3 Nr. 26 EStG) bleiben anrechnungsfrei.
- Bis zu 840 € jährlich gelten für die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG).
- Aufwandspauschalen nach § 3 Nr. 26b EStG bleiben ebenfalls geschützt.
2. Einkommen von Schülern
Für Schüler*innen gilt eine besonders günstige Regelung:
✔ Ferienjob-Einkommen ist vollständig anrechnungsfrei.
→ Die Grundlage ist § 11a Abs. 7 SGB II.
Für junge erwerbstätige Leistungsberechtigte unter 25 Jahren gilt zusätzlich:
✔ Monatlich 520 € Absetzbetrag – statt der üblichen Einzelbeträge.
→ Nach § 11b Abs. 2b SGB II.
Damit sind z. B. Minijobs von Schülern und Auszubildenden oft praktisch **leistungsunschädlich**.
3. Praxisbeispiele
Beispiel 1 – Ehrenamt / Übungsleiter
Eine Bürgergeld-Empfängerin erhält 2.400 € im Jahr als Übungsleiterin. → Die Einnahmen sind vollständig durch § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei → und deshalb nach § 11a / § 11b SGB II **nicht anzurechnen**.
Beispiel 2 – Schüler-Ferienjob
Ein 19-jähriger Schüler verdient in den Ferien 1.800 €. → Nach § 11a Abs. 7 SGB II bleibt das **vollständig anrechnungsfrei**.
Beispiel 3 – Minijob eines U25-Azubis
Eine 22-jährige Auszubildende verdient 700 € monatlich. → 520 € bleiben vollständig frei (nach § 11b Abs. 2b SGB II). → Nur 180 € gelten als Einkommen.
4. Häufige Fragen
Gilt die Übungsleiterpauschale automatisch im Bürgergeld?
Ja — wenn die Tätigkeit unter § 3 Nr. 26 EStG fällt. Das Jobcenter verlangt allerdings einen **Nachweis**, dass es sich wirklich um eine begünstigte Tätigkeit handelt.
Kann ich Ehrenamtspauschale und Übungsleiterpauschale kombinieren?
Ja, aber nicht für dieselbe Tätigkeit. Verschiedene Tätigkeiten können getrennt abgerechnet werden.
Ist ein Minijob immer unschädlich?
Nein — nur bei unter 25-Jährigen gibt es den pauschalen 520-€-Absetzbetrag. Für alle anderen gelten die normalen Erwerbstätigenfreibeträge.
Muss ich ein Ehrenamt dem Jobcenter melden?
Ja. Auch wenn es anrechnungsfrei sein kann, besteht eine Mitteilungspflicht.
5. Weiterführende Beiträge
Vertiefende Beiträge zum Einkommen im Bürgergeld:

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