Mit der Berechnung des Gesamtbedarfs können Sie einschätzen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Leistungen zum Bürgergeld ohne Berücksichtigung von Einkommen bestehen würde. Der Gesamtbedarf begrenzt die Höhe der Leistungen, falls kein weiteres Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird.
Bitte geben Sie in dem Rechner die erforderlichen Daten ein:
- Mit dem Ergebnis aus dem Rechner oben können Sie sich einen ersten Eindruck dazu verschaffen, in welcher Höhe Sie Leistungen zum Bürgergeld ohne Berücksichtigung von Einkommen erhalten können.
- Mit dem unten verlinkten Rechner zu den Absetzbeträgen können Sie in einem weiteren Schritt einschätzen, in welcher Höhe Einkommen leistungsmindernd berücksichtigt wird.
- In dem Beitrag Bürgergeld online berechnen habe ich die beiden Rechner zusammengefasst und Sie erhalten eine erste Berechnung zu Ihren möglichen Ansprüchen.
1. Wie wird der Gesamtbedarf einer einzelnen Person ermittelt?
Der Gesamtbedarf zur Berechnung des Bürgergeldes für eine Einzelperson ergibt sich aus der Summe des Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
Der Regelbedarf umfasst gemäß § 20 Abs. 1 SGB II Ernährung, Kleidung, … der Regelbedarf beträgt zurzeit 502,00 Euro …
(Link: zum Beitrag hier im Internetauftritt)Regelbedarfs, der (ggf. anteiligen) Bürgergeld (SGB II) – Einführung
…
3. Kosten der Unterkunft
Das SGB II definiert den Begriff der Unterkunft nicht. Die Kosten der angemessenen Wohnung sollen ersetzt werden. § 22 SGB II regelt zusammenfassend die Leistungen in Bezug auf die Unterkunft. …
(Link: zur Einführung 3. Kosten der Unterkunft)Kosten der Unterkunft (Bruttowarmmiete) und eventueller Bürgergeld (SGB II) – Einführung
…
4. Mehrbedarfe
Die Mehrbedarfe werden in §§ 21 und 23 SGB II geregelt. Ein Mehrbedarf steht dem Bürgergeldempfänger zusätzlich zu dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und den Kosten für die Wohnung zur Verfügung. …
(Link: zur Einführung 5. Mehrbedarfe)Mehrbedarfe.
Zum Regelbedarf und den Regelbedarfsstufen mit weiteren Hinweisen und statistischen Daten vergleiche auch den Beitrag:
Vom Gesamtbedarf wird das „anrechenbare Einkommen“ leistungsmindernd abgezogen. Dabei werden bei Freibeträge bzw. Absetzbeträge berücksichtigt. Bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit können Sie die Absetzbeträge mit dem „Rechner Absetzbeträge“ ermitteln:
2. Was bezeichnet der Begriff Gesamtbedarf?
Mit dem Gesamtbedarf kann nach Abzug des (ggf. anrechenbaren) Einkommens die Höhe des Bürgergeldes berechnet werden.
3. Wie wird der Gesamtbedarf einer Gemeinschaft ermittelt?
In einer Gemeinschaft ist zu beachten, dass ggf. Ansprüche des Einzelnen um eine „Haushaltsersparnis“ bereinigt werden. Mit der Haushaltsersparnis wird dem Umstand Rechnung getragen, dass z. B. Ehegatten und Lebensgefährten durch das Zusammenleben Haushaltsersparnisse erzielen, die im Sozialrecht mit 10 % zu berücksichtigen sind.
In dem folgenden Beitrag befasse ich mich ausführlich mit Fragen im Zusammenhang mit der Berechnung der Leistungen in der Haushaltsgemeinschaft mit Angehörigen:
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