Kurz erklärt: Hier finden Sie den Weg zum Erstantrag/Änderungsantrag und ein Muster für den Widerspruch gegen den GdB-Bescheid. Außerdem verlinke ich die passende Musterklage, falls der Widerspruch keinen Erfolg hat.
1. Anträge & Formulare
Anträge nach § 152 SGB IX (Erstantrag/Änderungsantrag) finden Sie z. B. bei der Bezirksregierung Münster (NRW):
Der Online-Antrag erfordert weiterhin eine eigenhändige Unterschrift.
2. Musterschriftsatz Widerspruch
Gegen den Feststellungsbescheid kann binnen 1 Monat Widerspruch eingelegt werden (schriftlich oder zur Niederschrift). Nutzen Sie das Muster als Grundgerüst und ergänzen Sie Ihre individuelle Begründung und Belege.
An die Stadt/den Kreis … – Versorgungsamt / zuständige Stelle –
Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom … (Az. …)
Hiermit lege ich, M. Mustermann, wohnhaft …,
gegen den Bescheid vom … (Az. …) ein.
Begründung:
Der festgestellte GdB ist zu niedrig. Sämtliche Gesundheitsstörungen und deren wechselseitigen Auswirkungen wurden nicht vollständig berücksichtigt. Die Funktionsbeeinträchtigungen stellen sich wie folgt dar: … (konkrete, alltagsbezogene Darstellung).
Ich beantrage die Übersendung sämtlicher zugrunde gelegter Unterlagen (ärztliche Stellungnahmen, Befundberichte, Gutachten etc.). Nach Akteneinsicht werde ich den Widerspruch ergänzen.
Unterschrift
3. Musterschriftsatz Klage (Verweis)
Bleibt der Widerspruch erfolglos, finden Sie hier die Musterklage zum Sozialgericht inkl. Begründungsgerüst:
Zusätzlich hilfreich zur Einordnung der medizinischen Bewertung:
4. Häufige Fragen
Welche Frist gilt für den Widerspruch?
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 SGG).
Muss ich den Widerspruch sofort vollständig begründen?
Nein. Fristwahrend kurz einlegen und Begründung nachreichen – ideal nach Akteneinsicht (§ 25 SGB X).
Wann lohnt sich die Klage?
Wenn nach Widerspruch weiterhin ein zu niedriger GdB bescheiden wurde und medizinische Unterlagen die Höherstufung stützen.
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Vertiefende Beiträge & Datenübersichten:



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