Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Schwerbehindertenrecht (SG… - Einführung » 3. arbeitsrechtliche Bezüge

Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt)

Beitrag vom 11.12.2012, aktualisiert am 19.11.2025

VG Wort – ZählpixelKurz erklärt: Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Menschen zu mindestens 5 % der Arbeitsplätze beschäftigen, § 154 SGB IX.

Wird diese Quote nicht erreicht, fällt eine Ausgleichsabgabe nach § 160 SGB IX an – deren Höhe von der Beschäftigungsquote abhängt. Wichtig für die Praxis: Welche Arbeitnehmer „mitzählen“, wer nicht, wie die Quote berechnet wird und welche Beträge gelten.

  • 1. Rechtsgrundlage & Zweck der Ausgleichsabgabe
  • 2. Beschäftigungspflicht & 5%-Quote
  • 3. Welche Arbeitnehmer zählen? Wer nicht?
  • 4. Höhe der Ausgleichsabgabe
  • 5. Selbstveranlagung & Ausschlussfrist
  • 6. Zweckbindung & Verteilung
  • 7. Praxis: Häufige Fehler & Tipps
  • 8. Häufige Fragen
  • 9. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Rechtsgrundlage & Zweck der Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber mit mindestens mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Erreichen sie die Quote nicht, ist nach § 160 SGB IX eine Ausgleichsabgabe zu zahlen.

Zweck der Abgabe

Die Ausgleichsabgabe soll keinen „Strafcharakter“ haben, sondern dient der
Finanzierung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben.

2. Beschäftigungspflicht & 5%-Quote (§ 154 SGB IX)

  • Mindestens 5 % der Arbeitsplätze müssen mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein.
  • Auch Gleichgestellte zählen mit.
  • Die Quote wird als jahresdurchschnittliche Beschäftigungsquote berechnet.

3. Welche Arbeitnehmer zählen? Wer nicht?

Die folgenden Arbeitnehmer zählen zur Quote bzw. zählen nicht zur Quote:

Zählen zur Quote:

  • Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50)
  • Gleichgestellte nach § 2 Abs. 3 SGB IX
  • Schwerbehinderte Auszubildende (werden teilweise mehrfach angerechnet)
  • Schwerbehinderte Teilzeitkräfte (je nach Stundenanteil)
  • Schwerbehinderte mit Telearbeit / Homeoffice

Zählen NICHT zur Quote:

  • Mitarbeitende unter 18 Jahren
  • Arbeitnehmer in Elternzeit (wenn Arbeitsverhältnis ruht)
  • geringfügig Beschäftigte mit max. 18 Std./Woche (je nach Berechnung)
  • freie Mitarbeitende / Werkvertragsnehmer
  • Praktikanten ohne Arbeitsvertrag
  • Leiharbeitnehmer, sofern nicht im Entleihbetrieb tätig
Wichtig:

Die Frage, wer zur „Arbeitsplatzzahl“ gehört, ist entscheidend für die Pflichtquote und die Höhe der Abgabe.

4. Höhe der Ausgleichsabgabe (nach § 160 SGB IX)

Die Abgabe richtet sich nach der Beschäftigungsquote und beträgt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz monatlich:

Beschäftigungsquote Abgabe pro Monat
0 % bis < 2 % 320,00 €
2 % bis < 3 % 220,00 €
3 % bis < 5 % 125,00 €

Erleichterungen für kleine Arbeitgeber (§ 160 Abs. 2 Nr. 1–2 SGB IX)

Arbeitsplätze Beschäftigung Abgabe
bis 39 < 1 Platz 125,00 €
bis 59 < 2 % 125,00 €
bis 59 < 1 % 220,00 €

5. Selbstveranlagung & Ausschlussfrist

Arbeitgeber berechnen die Ausgleichsabgabe im Selbstveranlagungsverfahren und melden sie jährlich an die Bundesagentur für Arbeit, § 160 Abs. 4 SGB IX.

Ausschlussfrist (wichtig!)

Nach Ablauf der Jahresfrist wird die Abgabe weder nachgefordert noch erstattet (§ 160 Abs. 4 S. 7 SGB IX).
→ Problemfall: verschwiegenen Schwerbehinderung.

6. Zweckbindung & Verteilung

  • Strikte Zweckbindung für Teilhabeleistungen und begleitende Hilfe
    nach § 185 SGB IX.
  • Verteilung zwischen
    – Integrationsamt und
    – Ausgleichsfonds des Bundes (§ 160 Abs. 6–7 SGB IX).

7. Praxis: Häufige Fehler & Tipps

  • Schwerbehinderung wird nicht erfasst → Pflichtquote sinkt → Abgabe steigt.
  • Falsche Zuordnung von Teilzeitkräften.
  • Versäumen der Ausschlussfrist → keine Erstattung bei späterer Anerkennung.
  • Keine Prüfung auf Anrechnungsvergünstigungen (z. B. Auszubildende).
  • Fehler bei der Arbeitsplatzzählung (z. B. ruhende Arbeitsverhältnisse).

8. Häufige Fragen

Welche Arbeitnehmer zählen nicht für die Ausgleichsabgabe?

Nicht berücksichtigt werden u. a. Jugendliche unter 18 Jahren, ruhende Arbeitsverhältnisse, Werkvertragskräfte, Praktikanten ohne Vertrag und bestimmte geringfügig Beschäftigte.

Wie wird die Beschäftigungsquote berechnet?

Als jahresdurchschnittliche Quote: (schwerbehinderte Beschäftigte ÷ Gesamtarbeitsplätze) × 100.

Kann der Arbeitgeber sich rückwirkend Geld erstatten lassen?

Nein. Nach Ablauf der Ausschlussfrist des § 160 Abs. 4 S. 7 SGB IX ist eine Erstattung ausgeschlossen.

Was passiert, wenn gar keine Anzeige abgegeben wird?

Das Integrationsamt kann eine Schätzung vornehmen und die Abgabe festsetzen.

Wer gilt als gleichgestellt?

Personen mit GdB 30 oder 40, für die die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX ausgesprochen hat.

9. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Vertiefende Beiträge zu Integrationsamt, Schwerbehindertenvertretung, BEM & Beteiligung:

  • Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt) 1

    Schwerbehindertenvertretung & Vertrauensperson: Aufgaben, Rechte & Pflichten nach § 178/179 SGB IX

    Was macht die Schwerbehindertenvertretung? Aufgaben, Rechte, Wahl, Pflichten der Vertrauensperson nach § 178 und § 179 SGB IX – einfach erklärt. | mehr

  • Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt) 2

    Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX

    Kündigung schwerbehinderter Menschen: Wann ist die Zustimmung des Integrationsamtes nötig? Was gilt ohne Zustimmung? 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG, Dauer & Verfahren. | mehr

  • Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt) 3

    Klagefrist bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes – § 4 KSchG & § 168 SGB IX einfach erklärt

    Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Wann gilt die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG und wann beginnt sie neu? Unterschiede je nach Kenntnis des Arbeitgebers einfach erklärt. | mehr

  • Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt) 4

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX) – Ablauf, Zustimmung, Folgen bei Kündigung

    Wann muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden? Voraussetzungen, Sechswochenzeitraum, Zustimmung des Arbeitnehmers und Folgen bei Kündigung – mit BAG-Urteilen 2006 und 2011. | mehr

  • Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt) 5

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 167 SGB IX – BEM, Schadensersatz & Kündigung

    Was passiert, wenn ein Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterlässt? Rechtsprechung zu Schadensersatz, Kündigung und Beweislast nach § 167 SGB IX – mit Urteilen des BAG 2005, 2006 und 2011. | mehr

Siehe auch:
§ 154 SGB IX · § 160 SGB IX · § 185 SGB IX.

2 Kommentare (Fragen/Antworten)

  1. Linda Volkery says

    21.09.2019

    Kann ich bei einem Behinderungsgrad von 30% arbeitsrechtlich schon etwas geltend machen…( z.b. Arbeitszeit/ Pausenzeit, Stundenermäßigung?)
    MfG
    L. Volkery

    Antworten
    • Rechtsanwalt S. Nippel says

      24.09.2019

      Hallo Frau Volkery,

      schauen Sie sich doch den Beitrag „Gleichstellung von Personen mit einem Grad der Behinderung von 30 und 40 gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX“ – dort müssten die für Sie relevanten Antworten zu finden sein.

      Grüße
      Sönke Nippel
      Rechtsanwalt

      Antworten

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