Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Sozialrecht – Übersicht
    • Bürgergeld (SGB II) – Übersicht
    • Schwerbehindertenrecht – Übersicht
    • Sozialversicherungsrecht – Übersicht
    • Grundsicherung im Alter/Sozialhilfe – Übersicht
    • Kindergeld und Elterngeld – Übersicht
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Übersicht
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Übersicht
    • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt
Startseite  Schwerbehindertenrecht - Übersicht  3. arbeitsrechtliche Bezüge

Frist der Kündigungsschutzklage bei fehlender Zustimmung des Integrationsamtes

15.11.2016, aktualisiert am 19.01.2023

VG Wort - ZählpixelBei Fehlen der nach § 85 SGB IX (heute: § 168 Erfordernis der Zustimmung
 
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes….
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 168 SGB IX)
erforderlichen Zustimmung des Integrationsamtes kann der Arbeitnehmer das Fehlen der Zustimmung bis zur Grenze der Verwirkung jederzeit geltend machen, wenn der Arbeitgeber in Kenntnis der Schwerbehinderteneigenschaft gekündigt hat. Der Arbeitnehmer ist dann jedenfalls nicht an die dreiwöchige Kündigungsschutzfrist gemäß § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts
 
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage …
 
(Link: www.gesetze-im-internet.de vom Bundesministerium der Justiz)
§ 4 S. 1 Kündigungsschutzgesetz
(KSchG) gebunden.

Gemäß § 4 S. 4 KSchG läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts gemäß § 4 S. 1 KSchG erst von der Bekanntgabe der Entscheidung des Integrationsamtes an den Arbeitnehmer ab.

Ist allerdings dem Arbeitgeber die Schwerbehinderteneigenschaft bei Ausspruch der Kündigung nicht bekannt und hatte deshalb die Zustimmung des Integrationsamtes nicht beantragt, so muss der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage innerhalb der Frist des § 4 S. 1 KSchG innerhalb von 3 Wochen vor dem Arbeitsgericht geltend machen bzw. der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber innerhalb der 3 Wochen seinen Schwerbehindertenstatus bzw. seine Gleichstellung mitteilen, um sich auch weiterhin noch auf den Sonderkündigungsschutz berufen zu können. Mit Ablauf der Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG ist der Nichtigkeitsgrund gemäß § 85 SGB IX geheilt. § 4 S. 4 KSchG kommt dann nicht mehr in Betracht. Es genügt allerdings, wenn in der Klageschrift auf die Schwerbehinderung aufmerksam gemacht wird. Dies gilt sogar dann, wenn die Klageschrift dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist des § 4 S. 1 KSchG zugestellt wird. Der Arbeitnehmer muss also die Klagefrist des § 4 S. 1 KSchG einhalten, um sein Sonderkündigungsschutz aufrecht zu erhalten. § 4 S. 4 KSchG findet dann keine Anwendung.

Die gesetzlichen Aufgaben der Integrationsämter sind im SGB IX geregelt.

Gemäß § 102 SGB IX (alte Fassung – neu: § 185 Aufgaben des Integrationsamtes
 
(1) Das Integrationsamt hat folgende Aufgaben:

1. die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
2. den Kündigungsschutz,…
 
(Link: zum Gesetzestext hier im Internetauftritt)
§ 185 SGB IX
) ist das Integrationsamt für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe (§ 102 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB IX), den Kündigungsschutz (§ 102 Abs. 1 S. Nr. 2 SGB IX), die begleitende Hilfe im Arbeitsleben (§ 102 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGB IX) und die – praktisch nie vorkommende – zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX) zuständig.

mehr zum Thema:


Den Beitrag oben liste ich mit ca. 30 weiteren Beiträgen auf der folgenden Übersichtsseite auf:
  • Schwerbehindertenrecht in StichwortenSchwerbehindertenrecht - Übersicht

    1. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft ... | 2. Merkzeichen ... | 3. arbeitsrechtliche Bezüge ... | 4. Allgemein ...
    ... | mehr


Die folgenden Beiträge beschäftigen sich mit weiterführenden Fragen zum Thema Schwerbehindertenrecht in dem oben genannten Zusammenhang:
  • SGB in blauen Buchstaben neben Paragraf Das betriebliche Eingliederungsmanagement im Schwerbehindertenrecht

    1. Anwendungsbereich ... | 2. Sechswochenzeitraum | 3. Umsetzung ... | 4. Zustimmung ... eine Kündigung ohne BEM kann rechtswidrig sein ... ... | mehr

  • Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften des betrieblichen Eingliederungsmanagements 1 Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Vorschriften …

    Unterlassen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements | 1. Schadenersatzansprüche ... | 2. Folgen bei einer Kündigung ... Verschiebung der Beweislast ... | mehr

  • roter Würfel mit Paragraf Die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung

    ... kurze Erläuterungen zum Zustimmungserfordernis des Integrationsamtes gemäß dem SGB IX ... | die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung ... ... | mehr


Auch über das Stichwortverzeichnis finden Sie Links zu den jeweiligen Beiträgen:
  • Sozialrecht in StichwortenStichwortverzeichnis - Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort oder den Paragrafen enthalten ... ... | mehr


 
Frage

Schreiben Sie einen Kommentar,
fragen/antworten Sie! Antworten abbrechen

Erforderliche Felder sind nur der (Spitz-)name und die E-Mail-Adresse. Ihre E-Mail-Adresse veröffentliche und nutze ich nicht. Bitte stellen Sie eine Frage in dem richtigen Zusammenhang! Bitte verschaffen Sie sich durch die Übersichtsseiten und das Stichwortverzeichnis einen Überblick, zu welchem Beitrag die Frage passt. Ich werde nicht alle Fragen beantworten können.



p.s.: Ich bin leider gezwungen, eine Frage bzw. einen Kommentar manuell freizuschalten. Dies kann einige Tage dauern. Andernfalls würden die Beiträge „in Spam versinken“.

Paragrafensymbol

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
  Ende