Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Kindergeld, Wohngeld, Unte… - Einführung » 1. Kindergeld

Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Chancen für Grundsicherungsempfänger

Beitrag vom 18.03.2022, aktualisiert am 28.10.2025

VG Wort - ZählpixelWird eine Kindergeldbewilligung rückwirkend aufgehoben, fordert die Familienkasse die Beträge zurück. Besonders für Haushalte mit niedrigem Einkommen ist das hart, weil rückwirkend kein Anspruch auf Bürgergeld oder Sozialhilfe besteht. Die Rückforderung kann daher existenzbedrohend wirken – ein Billigkeitserlass wird aber in der Praxis kaum gewährt.

  • 1. Rechtliche Grundlagen
  • 2. Zuständigkeit und Rechtsweg
  • 3. Keine rückwirkende Kompensation
  • 4. Rechtsprechung des BFH
  • 5. Wann greift der Billigkeitserlass?
  • 6. Häufige Fragen
  • 7. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Rechtliche Grundlagen

Im Hinblick auf die Rückforderung kann Erlass beantragt werden.

Die Möglichkeit eines Erlasses oder einer Stundung beruht auf § 227 AO:

„Die Finanzbehörden können Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ganz oder zum Teil erlassen, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre.“

Kindergeld ist steuerrechtlich geregelt (§ 31 EStG, § 62 ff. EStG). Die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit handeln hier als Finanzbehörden (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 AO). Daher gelten Abgabenordnung (AO) und Finanzgerichtsordnung (FGO), nicht das Sozialrecht.

2. Zuständigkeit und Rechtsweg

Über Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rückforderung oder einem Billigkeitserlass entscheidet nicht das Sozialgericht, sondern das Finanzgericht (§ 33 FGO). Klagen sind gegen den ablehnenden Erlassbescheid der Familienkasse zu richten. Ein Einspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden.

3. Keine rückwirkende Kompensation

Wird Kindergeld zurückgefordert, können Betroffene keine rückwirkenden Leistungen nach SGB II oder SGB XII beantragen. Nach § 37 SGB II und § 18 SGB XII wirken Anträge erst ab dem Monat der Antragstellung.

Die Folge: Für die Vergangenheit entsteht eine Lücke – Rückforderung ja, Nachzahlung nein.

Diese Lücke wird bislang nicht als unbillig im Sinne des § 227 AO anerkannt.

4. Rechtsprechung des BFH

Der BFH hat entschieden, dass eine Unbilligkeit der Rückforderung nicht allein daraus folgt, dass der Betroffene rückwirkend keine anderen Sozialleistungen erhält (vgl. BFH, 16.03.2021 – III R 30/19).

BFH, Urteil vom 16. März 2021 – III R 30/19, Rn. 24 ff.

Ein Billigkeitserlass kommt nur in Betracht, wenn besondere atypische Umstände vorliegen, die der Gesetzgeber bei der typisierenden Regelung nicht berücksichtigt hat. Das bloße Fehlen einer sozialrechtlichen Kompensationsmöglichkeit genügt hierfür nicht.

Der BFH betont, dass die fehlende Rückwirkung der SGB-Leistungen keine „besondere Unbilligkeit“ begründet, sondern Folge der gesetzgeberischen Wertung ist.

5. Wann greift der Billigkeitserlass?

Ein Erlass kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa:

  • bei behördlicher Fehlberatung oder Falschinformation,
  • bei besonderer persönlicher Härte (z. B. unverschuldete Existenzgefährdung, Krankheit, Pflegefall),
  • oder wenn die Rückforderung erkennbar unverhältnismäßig ist.

6. Häufige Fragen

  • Wann ist ein Billigkeitserlass nach § 227 AO möglich?
    Nur, wenn die Einziehung im Einzelfall unbillig wäre, etwa bei behördlichem Fehlverhalten oder unzumutbarer Härte.
  • Kann ich Bürgergeld oder Sozialhilfe rückwirkend beantragen?
    Nein. Nach § 37 SGB II und § 18 SGB XII wirken Anträge erst ab dem Antragsmonat.
  • Kann ich gegen die Rückforderung vorgehen?
    Ja, durch Einspruch und ggf. Klage beim Finanzgericht – Frist: ein Monat.
  • Was ist der Unterschied zwischen Erlass, Stundung und Niederschlagung?
    Erlass = endgültige Aufhebung · Stundung = Zahlungsaufschub · Niederschlagung = Nichtbeitreibung.

7. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Weiterführend zum Kindergeld und zur Aufhebung:

  • Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Chancen für Grundsicherungsempfänger 1

    Kindergeld & Kinderfreibetrag 2025 – Höhe, Tabellen & Günstigerprüfung erklärt

    Wie hoch ist das Kindergeld 2025? Wie funktioniert der Kinderfreibetrag und wann lohnt sich die Günstigerprüfung? Aktuelle Tabellen, Beträge und Beispiele im Überblick. | mehr

  • Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Chancen für Grundsicherungsempfänger 2

    Aufhebung von Kindergeldfestsetzungen | § 70 EStG erklärt

    Wann darf die Familienkasse Kindergeld aufheben oder zurückfordern? Übersicht zu § 70 EStG, Rückforderung, Einspruchsfristen & BFH-Rechtsprechung. | mehr

  • Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Chancen für Grundsicherungsempfänger 3

    Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder

    Anforderungen des BFH an die Festsetzung von Kindergeldleistungen ... | ... Kindergeldanspruch für ausbildungsplatzsuchende Kinder ... | mehr

  • Geldscheine auf Antrag auf Kindergeld

    Bundeskindergeld bei Auslandsaufenthalten

    ... zur Berechnung des Kindergeldes bei Auslandsaufenthalten | Kinder, die ihren Wohnsitz im Inland oder einem EU-Staat haben, können evtl. berücksichtigt werden | mehr

  • Kindergeldbescheid mit Geldscheinen

    Zum Anspruch auf Kindergeld für im Ausland tätige Personen

    ... zum Anspruch auf Kindergeld nach dem BKKG für im Ausland tätige Personen - §§ 1, 5 und 13 BKGG ... | mehr

Siehe auch:
§ 227 AO · § 37 SGB II · § 18 SGB XII

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Billigkeitserlass bei Kindergeldrückforderung – Chancen für Grundsicherungsempfänger

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