Der automatisierte Datenabgleich nach § 52 SGB II verknüpft Informationen zwischen
Jobcenter, Bundeszentralamt für Steuern und Sozialversicherungsträgern.
Er deckt Kapitalerträge, Minijobs und Doppelbezüge auf – und kann Rückforderungen oder Strafverfahren nach sich ziehen.
Wer seine Pflichten kennt, kann Fehler vermeiden.
1. Was wird abgeglichen?
Jobcenter dürfen nach § 52 SGB II automatisiert Daten mit verschiedenen Stellen abgleichen. Besonders praxisrelevant:
- Kapitalerträge (BZSt): Freistellungsaufträge/Erstattungen bzw. Nichtveranlagungs-Bescheinigungen nach § 45d EStG und § 45e EStG → Abgleich nach § 52 SGB II.
- Beschäftigungszeiten/Minijobs (Krankenkassen/Knappschaft): Überschneidungen mit Leistungsbezug, geringfügige Beschäftigung etc. (§ 52 SGB II).
- Weitere Sozialleistungen (z. B. Unfall-/Rentenversicherung, Sozialhilfe, Agentur für Arbeit; andere Jobcenter) → mögliche Doppelansprüche.
Der Abgleich zu Kapitalerträgen erfasst primär Fälle, in denen Freistellungsvolumen bzw. NV-Bescheinigungen genutzt werden. Kapitalerträge ohne Freistellung/NV tauchen im BZSt-Abgleich regelmäßig nicht auf – können aber über Kontoauszüge/Anforderungen etc. trotzdem relevant werden.
2. Prüfturnus & Ablauf
Die Überprüfungen erfolgen grundsätzlich vierteljährlich zu festen Stichtagen (1.1., 1.4., 1.7., 1.10.). Für einzelne Prüffelder kann auch eine monatliche Abfrage zulässig sein (vgl. § 52 SGB II). Das Verfahren läuft technisch über die sog. „Kopfstelle“ und standardisierte Datensätze; die Rückläufe werden im Fall von Treffern in der Leistungsakte dokumentiert („Kontrollmitteilungen“).
2) Abgleich bei der Zielstelle (z. B. BZSt) →
3) Rückmeldung bei Treffern →
4) Prüfung/Anhörung →
5) ggf. Aufhebung/Rückforderung/Erstattung, evtl. Bußgeld/Strafanzeige.
3. Rechtsgrundlagen & Datenschutz
• Datenerhebung/-verarbeitung: § 51b SGB II
• Sozialgeheimnis & Sozialdatenschutz: § 35 SGB I · § 67 SGB X · § 67a SGB X
• Kapitalerträge/Übermittlungen an BZSt: § 45d EStG · § 45e EStG
• Verfahrensdetails: GrSiDAV (Grundsicherungs-Datenabgleichsverordnung)
4. Typische Treffer & Folgen
- Kapitalerträge nicht angegeben → Rückforderung (Aufhebung/Erstattung), ggf. Bußgeld oder Strafverfahren wegen Leistungsbetrugs.
- Minijob (Knappschaft meldet) nicht mitgeteilt → Anrechnung von Einkommen (mit Freibeträgen), ggf. Erstattung/Ordnungswidrigkeit.
- Doppelbezug (Rente/Unfallrente/AA-Leistungen) → Korrektur und Erstattung.
5. Was tun bei Treffer? Checkliste
- Bescheid/Anhörung lesen (Zeiträume, Beträge, Rechtsgrundlagen prüfen).
- Unterlagen sammeln (Kontoauszüge, Bankbestätigungen zu Freistellungsauftrag/NV, Lohnabrechnungen, Minijob-Vertrag, Meldungen).
- Anrechnung nachrechnen (Freibeträge, Zuflusszeitpunkte, einmalige Einnahmen).
- Frist wahren (Stellungnahme/Widerspruch). Ruhig und sachlich argumentieren; Belege beifügen.
- Beratung einholen (bei Rückforderung/Strafrisiko).
6. Häufige Fragen
Wie oft findet der Datenabgleich statt?
Regelmäßig vierteljährlich (1.1., 1.4., 1.7., 1.10.); teils monatlich zulässig (siehe § 52 SGB II).
Sind Kapitalerträge immer sichtbar?
Erfasst werden vor allem Fälle mit Freistellungsauftrag/Erstattung oder NV-Bescheinigung (Daten nach § 45d EStG / § 45e EStG). Andere Erträge können über andere Prüfwege relevant werden (z. B. Kontoauszüge).
Ist der Datenabgleich überhaupt zulässig?
Ja, der Gesetzgeber erlaubt ihn ausdrücklich (§ 52 SGB II; GrSiDAV). Das BSG hat die Regelungen grundsätzlich gebilligt (s. Rechtsprechung oben).
Ich habe einen Minijob „vergessen“. Was droht?
Nachmeldung, Anrechnung seines Einkommens (mit Freibeträgen), ggf. Rückforderung und ordnungswidrigkeits-/strafrechtliche Prüfung. Frühzeitig reagieren!
7. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zu Sozialdatenschutz und Berechnung von Bürgergeld und Sozialhilfe:
§ 52 SGB II · § 51b SGB II · § 35 SGB I · § 67 SGB X · § 67a SGB X · § 45d EStG · § 45e EStG · GrSiDAV

Ingo says
Hallo,
hat ein kommunales Jobcenter das Recht beziehungsweise Zugriff auf Daten (Gehalt, Vermögen, Kapitalerträge, etc.) von Leistungserbringer?
D.h., wenn man Beiträge (Unterhalt) an eine Leistungsempfängerin des Jobcenter erbringt (die Mutter des gemeinsamen Kindes bezieht Bürgergeld).
Vielen Danke vorab,
Ingo