Seit 2023 berücksichtigt das Wohngeld zusätzlich zur Bruttokaltmiete eine Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente. Hier erfahren Sie, welche Beträge je Haushaltsgröße gelten, wie die Begrenzung über Höchstbeträge funktioniert und wo die Regelungen im Gesetz stehen.
Möchten Sie direkt prüfen, wie sich beide Komponenten auf Ihren Anspruch auswirken? Nutzen Sie den Wohngeld-Rechner:
Die einschlägigen Vorschriften finden sich in § 12 WoGG.
1. Heizkostenkomponente
Nach § 12 Abs. 6 WoGG wird ein pauschaler Betrag je Haushaltsgröße berücksichtigt. Er setzt sich zusammen aus:
- einem festen Betrag zur CO2-Bepreisung (z. B. 14,40 € für 1-Personenhaushalte) und
- der dauerhaften Heizkostenkomponente (z. B. 96 € bei 1 Person; 124 € bei 2 Personen; +24 € je weiteres Mitglied).
Der Gesamtbetrag (CO2 + dauerhaft) wird zur Bruttokaltmiete addiert. Beispiel: Bei 1 Person aktuell 110,40 € (14,40 € + 96 €).
2. Klimakomponente
Nach § 12 Abs. 7 WoGG werden die Höchstbeträge aus § 12 Abs. 1 WoGG um einen pauschalen Klimabetrag je Haushaltsgröße erhöht (z. B. 19,20 € bei 1 Person; 24,80 € bei 2 Personen; +4,80 € je weiteres Mitglied). Dadurch steigt die Obergrenze der zu berücksichtigenden Miete/Belastung.
Die Klimakomponente federt strukturelle Mieterhöhungen z. B. wegen energetischer Sanierungen ab. Praktisch bedeutet das: Die Summe aus Bruttokaltmiete und Heizkomponente darf – falls nötig – bis zum Höchstbetrag + Klimakomponente ausgeschöpft werden.
3. Berechnung
- Bruttokaltmiete ermitteln (Abzüge nach § 11 Abs. 2 S. 3 WoGG beachten).
- Heizkostenkomponente je Haushaltsgröße addieren (Abs. 6).
- Ergebnis ggf. auf Höchstbetrag + Klimakomponente begrenzen (Abs. 1 + Abs. 7). Höchstbeträge je Mietenstufe siehe Anlage zu § 1 Abs. 3 WoGV.
- Weitere Rechenschritte/Rundungen: Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 WoGG. Grundlage der Formel: § 19 WoGG.
Zur praktischen Anwendung und Berechnung des Wohngeldes:
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Beide Pauschalen erhöhen die anrechenbare Miete/Belastung bzw. deren Grenze. Entscheidend bleiben die Mietenstufe Ihrer Kommune und die Höchstbeträge in der Anlage 1.
4. Häufige Fragen
Welche Rolle spielt die Heizkostenkomponente beim Wohngeld?
Sie wird zusätzlich zur Bruttokaltmiete berücksichtigt und erhöht damit den Anspruch. Die Beträge sind pauschal je Haushaltsgröße festgelegt (§ 12 Abs. 6 WoGG).
Wozu dient die Klimakomponente?
Sie erhöht die Wohngeld-Höchstbeträge, damit Mieterhöhungen durch energetische Sanierungen nicht zu Lasten der Berechtigten gehen (§ 12 Abs. 7 WoGG).
Kann ich beide Komponenten im Rechner berücksichtigen?
Ja, der Wohngeld-Rechner enthält beide Komponenten automatisch.
5. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Zur praktischen Anwendung und Berechnung des Wohngeldes:
§ 12 Abs. 6 WoGG · § 12 Abs. 7 WoGG · § 19 WoGG · Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG · Anlage 3 zu § 19 Abs. 2 WoGG.



Holger Herzschuh says
Hallo und guten Abend.
Sehen Sie eine Möglichkeit, das die Wohngeldstelle Stromkosten, welche durch die Aufbereitung von Warmwasser mittels in der Wohnung angebrachten Durchlauferhitzers entstehen, beim Antrag berücksichtigt.