Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Wohngeld, Wohngeld-Plus, statistische Daten

22.08.2023, aktualisiert am 23.08.2023

Mit dem „Wohngeld-Plus-Gesetz“ wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2023 deutlich von 177 € auf 370 € erhöht und die Anzahl der Anspruchsberechtigten mehr als verdoppelt.

Erwartet wird eine Verdreifachung der Wohngeldhaushalte (vgl. Internetauftritt des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – Wohngeld-Plus – Reform). Grund der Reform 2023 waren insbesondere die Mehrbelastungen durch die stark gestiegenen Heizkosten sowie strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen.

Ende 2004 reduzierte sich die Anzahl der Wohngeld empfangenden Haushalten von ca. 3,5 Millionen auf 780.660 Ende 2005. Ab dem Jahr 2005 – mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) am 1. Januar 2005 – hat sich die Zahl der Haushalte mit Bezug von Wohngeld also um mehr als 75 % verringert. Nach einem kurzen Anstieg der Empfängerzahlen durch eine Reform 2009 sank die Anzahl der Haushalte bis 2020 kontinuierlich bis auf ca. 593.000:

Wohngeld, Wohngeld-Plus, statistische Daten 1
Quelle: GBE-Bund)

Dies soll sich jetzt ab 2023 wieder ändern – mit nicht unerheblichen Auswirkungen u. a. auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sowie auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Mit der Stärkung des Wohngeldes soll u. a. in den Grundsicherungssystemen die Zahl der Hilfebedürftigen reduziert werden. Diejenigen werden stärker gefördert, die im Wesentlichen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können.

Ziele der Reform 2023 sind:

  • Mehrbelastungen durch die stark steigenden Heizkosten mit der Einführung einer Heizkostenkomponente zu berücksichtigen;
  • strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich mit einer Klimakomponente im Wohngeld aufzufangen;
  • eine ergänzende Anpassung der Wohngeldformel, um die durchschnittliche Wohnkostenbelastung wieder auf etwa 40 % zu drücken;
  • zusätzlichen Haushalten einen Anspruch auf Wohngeld zu ermöglichen.

Durch die Neuregelungen werden gemäß dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wohnen,Stadtentwicklung und Bauwesen vom 22. September 2022 (Seite 3) folgende Auswirkungen auf die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen erwartet. Betroffen von den Änderungen sind insbesondere auch das SGB II und das SGB XII sowie der Kinderzuschlag. Beim SGB II und SGB XII sind Entlastungen zu erwarten:

Maßnahme Gebietskörperschaft Haushaltsbelastung/-entlastung
in Millionen Euro
2023 2024 2025 2026
Wohngeld Bund 1.930 1.710 1.930 1.710
Land 1.930 1.710 1.930 1.710
SGB II Bund -490 -448 -490 -448
Kommunen -210 -192 -210 -192
SGB XII Bund -330 -300 -330 -300
Kinderzuschlag Bund 260 260 260 260
Gesamt 3090 2740 3090 2740

Im Ergebnis werden deutliche Mehrbelastungen für die Haushalte von Bund und Ländern durch die Änderungen im Wohngeldgesetz erwartet. Die Gemeinden werden voraussichtlich um ca. 210 Millionen Euro entlastet.

2023 sollen die Ausgaben für Bund und Länder gemäß den Erwartungen in dem Referentenentwurf um insgesamt ca. 3,3 Milliarden Euro für Wohngeld und Kinderzuschlag steigen. Darin sind schon die Entlastungen für das Bürgergeld und die Sozialhilfe für den Bund in Höhe von ca. 820 Millionen Euro (s. o. 490 Millionen Euro + 330 Millionen Euro) enthalten.

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