Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Wohngeld – Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen

VG Wort - ZählpixelDer Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen (vgl. Bundesrat, in „Plenum KOMPAKT“ vom 25.09.2015, Top 5):

Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 der Reform des Wohngeldrechts zugestimmt. Sie kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Die neuen Vorschriften treten überwiegend am 1. Januar 2016 in Kraft.

Das Gesetz erhöht ab Januar 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten in den vergangenen Jahren an. Letztmals erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2009. Durch die Novelle soll das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat steigen. Insgesamt können mehr als 866.000 Haushalte von der Reform profitieren.

Stand: 25.09.2015

Gemäß der Gesundheitsberichterstattung des Bundes bezogen im Jahr 2019 479.245 Haushalte Wohngeld (vgl. GBE-Bund).

Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, nimmt gemäß dem folgenden Diagramm (vgl. GBE-Bund) laufend ab. Die aus dem Diagramm ersichtliche große Verringerung der Anzahl der Hilfeempfänger von 2000 auf 2005 lässt sich mit der Reform zum Hartz 4 erklären:

Diagramm: Entwicklung der Zahl der Haushalte mit Bezug von Wohngeld

Entsprechend der Statistik sanken die Ausgaben des deutschen Staates für Wohngeld von 2000 bis 2019 deutlich.

Nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat gaben Bund und Länder im Jahr 2019 zusammen 953,6 Millionen Euro für Wohngeld aus. Das waren rund 8,8 % weniger als im Vorjahr. Im Jahr 2018 hatten die Ausgaben für Wohngeld bei 1,045 Milliarden Euro gelegen (Quelle: Pressemitteilung des statistischen Bundesamtes Nr. 368 vom 23. September 2020).

Beitrag vom 15.12.2015, aktualisiert am 20.07.2023

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