Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Wohngeld – Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen

vom 15. Dezember 2015

Der Bundesrat hat in seiner 936. Sitzung am 25. September 2015 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 2. Juli 2015 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes zuzustimmen (vgl. Bundesrat, in „Plenum KOMPAKT“ vom 25.09.2015, Top 5):

Höhere Zuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 25. September 2015 der Reform des Wohngeldrechts zugestimmt. Sie kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden. Die neuen Vorschriften treten überwiegend am 1. Januar 2016 in Kraft.

Das Gesetz erhöht ab Januar 2016 das Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen und passt den Mietzuschuss an die Entwicklung der Einkommen und Wohnkosten in den vergangenen Jahren an. Letztmals erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2009. Durch die Novelle soll das Wohngeld für einen Zwei-Personen-Haushalt auf durchschnittlich 186 Euro im Monat steigen. Insgesamt können mehr als 866.000 Haushalte von der Reform profitieren.

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Stand: 25.09.2015


 
 

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