Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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Beitrag aufgelistet in: Schwerbehindertenrecht (SG… - Einführung » 3. arbeitsrechtliche Bezüge

Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX

Beitrag vom 20.07.2012, aktualisiert am 19.11.2025

VG Wort – ZählpixelKurz erklärt: Die Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen ist nur wirksam, wenn der Arbeitgeber vorher die Zustimmung des Integrationsamtes einholt (§ 168 SGB IX).
Eine ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist rechtswidrig – aber Betroffene müssen dennoch innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG).

  • 1. Gesetzliche Grundlagen (§§ 168–174 SGB IX)
  • 2. Zustimmungsverfahren: Antrag & Beteiligte
  • 3. Dauer des Verfahrens: Fristen nach § 171 SGB IX
  • 4. Kündigung ohne Zustimmung – Unwirksamkeit & 3-Wochen-Frist
  • 5. Außerordentliche Kündigung (§ 174 SGB IX)
  • 6. Widerspruch, Klage & Kündigungsschutzklage
  • 7. Häufige Fragen
  • 8. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

1. Gesetzliche Grundlagen (§§ 168–174 SGB IX)

Der besondere Kündigungsschutz ist ein vorgeschalteter Schutz schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.

Relevante Vorschriften im Überblick

  • § 168 SGB IX – Erfordernis der Zustimmung
  • § 170 SGB IX – Antragsverfahren
  • § 171 SGB IX – Entscheidung & Fristen
  • § 174 SGB IX – außerordentliche Kündigung
Geltungsbereich:

Schwerbehinderte & gleichgestellte Menschen (§ 151 SGB IX).
Gilt für ordentliche und außerordentliche Kündigungen.

2. Zustimmungsverfahren: Antrag & Beteiligte

Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber beim Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung stellen, § 170 SGB IX.

  • Schriftlicher Antrag beim Integrationsamt
  • Beteiligung der SBV und des Betriebs-/Personalrats
  • Prüfung, ob die Kündigung im Zusammenhang mit der Behinderung steht
  • Mögliche mündliche Verhandlung (§ 171 Abs. 3 SGB IX)

3. Dauer des Verfahrens: Fristen nach § 171 SGB IX

Entscheidungsfrist

Das Integrationsamt soll innerhalb von einem Monat entscheiden (§ 171 SGB IX).

  • Beginn der Frist: Eingang des vollständigen Antrags
  • Bei außerordentlicher Kündigung: unverzügliche Entscheidung, § 174 SGB IX
  • Die Frist ist eine Regelfrist, keine materielle Ausschlussfrist

4. Kündigung ohne Zustimmung – Unwirksamkeit & 3-Wochen-Frist

Eine ohne Zustimmung ausgesprochene Kündigung ist rechtswidrig.
Aber: Der/die Beschäftigte muss trotzdem innerhalb von 3 Wochen Klage erheben.

Kernpunkt:

Auch eine „offensichtlich unwirksame“ Kündigung muss nach § 4 KSchG
innerhalb von 3 Wochen nach Zugang mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden.

  • Keine Zustimmung → Kündigung materiell unwirksam
  • Aber: Klagefrist muss eingehalten werden!
  • Versäumt der Beschäftigte die Frist → Kündigung gilt als wirksam (§ 7 KSchG)

5. Außerordentliche Kündigung (§ 174 SGB IX)

  • Zustimmung weiterhin erforderlich
  • Integrationsamt muss unverzüglich entscheiden
  • Arbeitgeber kann bei Zustimmung sofort kündigen

6. Widerspruch, Klage & Kündigungsschutzklage

Rechtsmittel gegen die Zustimmung des Integrationsamtes:

  • Widerspruch (kein Suspensiveffekt!)
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
Keine aufschiebende Wirkung:

Widerspruch/Klage gegen die Zustimmung hindert den Arbeitgeber nicht daran, innerhalb der Frist zu kündigen, § 171 SGB IX).

Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung (§ 4 KSchG)

Gegen die Kündigung des Arbeitgebers muss binnen 3 Wochen Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden.

Die Entscheidung des Integrationsamtes entfaltet keine Bindung für das Arbeitsgericht.

7. Häufige Fragen

Wie lange dauert die Zustimmung des Integrationsamtes?

Im Regelfall bis zu einem Monat (§ 171 SGB IX), bei außerordentlichen Kündigungen unverzüglich.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber ohne Zustimmung kündigt?

Die Kündigung ist rechtswidrig – aber Sie müssen innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Gilt die 3-Wochen-Frist auch bei fehlender Zustimmung?

Ja. Die Klagefrist nach § 4 KSchG gilt immer.

Kann ich gegen die Zustimmung des Integrationsamtes vorgehen?

Ja, durch Widerspruch und verwaltungsgerichtliche Klage – allerdings ohne aufschiebende Wirkung.

Wann ist die Zustimmung generell erforderlich?

Bei jeder ordentlichen und außerordentlichen Kündigung eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen.

8. Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen

Vertiefende Beiträge zu Klagefrist bei fehlender Beteiligung des Integrationsamtes, Schwerbehindertenvertretung, BEM & Beteiligung:

  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX 1

    Klagefrist bei Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes – § 4 KSchG & § 168 SGB IX einfach erklärt

    Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Wann gilt die 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG und wann beginnt sie neu? Unterschiede je nach Kenntnis des Arbeitgebers einfach erklärt. | mehr

  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX 2

    Schwerbehindertenvertretung & Vertrauensperson: Aufgaben, Rechte & Pflichten nach § 178/179 SGB IX

    Was macht die Schwerbehindertenvertretung? Aufgaben, Rechte, Wahl, Pflichten der Vertrauensperson nach § 178 und § 179 SGB IX – einfach erklärt. | mehr

  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX 3

    Betriebliches Eingliederungsmanagement (§ 167 SGB IX) – Ablauf, Zustimmung, Folgen bei Kündigung

    Wann muss ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchgeführt werden? Voraussetzungen, Sechswochenzeitraum, Zustimmung des Arbeitnehmers und Folgen bei Kündigung – mit BAG-Urteilen 2006 und 2011. | mehr

  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX 4

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 167 SGB IX – BEM, Schadensersatz & Kündigung

    Was passiert, wenn ein Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) unterlässt? Rechtsprechung zu Schadensersatz, Kündigung und Beweislast nach § 167 SGB IX – mit Urteilen des BAG 2005, 2006 und 2011. | mehr

  • Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes? Fristen, Ablauf & Schutz nach § 168–174 SGB IX 5

    Ausgleichsabgabe richtig berechnen: Wer zählt, Höhe, Pflichtquote (SGB IX einfach erklärt)

    Wie wird die Ausgleichsabgabe berechnet? Welche Arbeitnehmer zählen nicht? Pflichtquote, Beträge, Ausnahmen und Beispiele nach § 160 SGB IX verständlich erklärt. | mehr

Siehe auch:
§ 168 SGB IX · § 170 SGB IX · § 171 SGB IX · § 174 SGB IX · § 4 KSchG.

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