Habe ich Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH)?
Welche Einkommensgrenzen gelten 2025?
Mit diesem kostenlosen PKH-Rechner können Sie sofort prüfen, ob Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe (oder Verfahrenskostenhilfe) ausreichen. Tragen Sie einfach Ihre Einnahmen und Ausgaben ein – das Tool berücksichtigt automatisch die aktuellen Freibeträge.
PKH-Rechner: Einkommensgrenzen und Freibeträge
Bis zu welchem monatlichen Einkommen kann ich Prozesskostenhilfe erhalten?
Nutzen Sie das folgende Tool zur Berechnung:
In dem Ergebnis des Rechners zur Einkommensgrenze ist bereits ein „Puffer“ von zusätzlich 20 € enthalten. Das einzusetzende Einkommen soll nämlich mindestens 20 € betragen. Wer also 19 € mehr als den rechnerisch korrekt ermittelten Grenzbetrag gemäß § 115 ZPO erzielt, erhält dennoch ratenfreie Prozesskostenhilfe.
Was bedeutet das Ergebnis? Ein rechtlicher Überblick
Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO.
Wann eine Partei bedürftig ist, beantwortet § 115 Abs. 1 ZPO mit einem Bezug auf die Vorschriften zur Sozialhilfe. Ein Antragsteller darf etwa ein 10 % über der Sozialhilfe liegendes Einkommen erzielen. Erzielt er darüber hinaus Einkommen oder hat er einzusetzendes Vermögen, wird in der Regel nur noch Ratenzahlung bewilligt.
Was zählt als Einkommen?
Alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zählen als Einkommen, siehe § 115 Abs. 1 ZPO.
Was zählt als Vermögen und was ist Schonvermögen?
Grundsätzlich muss Vermögen für die Prozesskosten eingesetzt werden, § 115 Abs. 3 S. 1 ZPO. Das Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe beträgt allerdings 10.000 Euro. Zusätzlich gilt ein angemessener PKW (Wert ca. 7.500 €) und eine selbst genutzte Immobilie als Schonvermögen.
Unterschied zu Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe
Im familienrechtlichen Verfahren wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt; die Berechnung ist identisch. Die Beratungshilfe wird hingegen nur im außergerichtlichen Verfahren gewährt, während Prozesskostenhilfe erst ab einem gerichtlichen Verfahren in Betracht kommt.
Weitere Voraussetzungen & nächste Schritte
Die Prüfung der finanziellen Voraussetzungen ist nur der erste Schritt. Für eine Bewilligung muss Ihr Fall auch hinreichende Aussichten auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Beachten Sie, dass die Prozesskostenhilfe in der Regel nicht die Kosten des gegnerischen Anwalts übernimmt, falls Sie den Prozes verlieren.
Weitere Details zur gerichtlichen Zuständigkeit, den Erfolgsaussichten und zur möglichen Rückforderung von Prozesskostenhilfe finden Sie in diesen weiterführenden Beiträgen:
Vertiefend zur Prozesskostenhilfe
Weiterführende Beiträge & Rechtsgrundlagen
Weiterführend zur Prozesskostenhilfe & Beratungshilfe sowie zu Rechtsanwaltsgebühren & Gerichtskosten:
Fräsdorf says
Kann ich erst Prozesskostenhilfe nach Zustellung der Klageschrift beantragen?
Udo.
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo,
so richtig verstehe ich die Frage nicht:
Jedenfalls kann dem Beklagten Prozesskostenhilfe erst nach Zustellung einer Klage gewährt werden.
Im Rahmen einer Prüfung, ob dem Kläger Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, dürfte ein Anspruch des Beklagten in der Regel noch nicht bestehen. Dies gilt jedenfalls, solange die Klage nicht ohne die Bedingung der Gewährung von Prozesskostenhilfe erhoben wurde.
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Mia says
Guten Tag,
Ist die Einkommensgrenze für Prozesskostenhilfe auf Brutto, oder Nettoverdienst gerechnet ?
Vielen Dank
Rechtsanwalt S. Nippel says
Hallo Mia,
nach dem Willen des Gesetgebers sind gemäß § 115 Abs. 1 Nr. 1 a und b ZPO vom Brutteinkommen gemäß § 82 Abs. 2 SGB II im Wesentlichen zunächst die Absetzbeträge Steuern und Versicherungen und dann ein weiter Absetzbetrag bei Erwerbstätigen in Höhe des häftigen jeweiligen Regelsatzes abzusetzen. Darüber hinaus können gemäß § 115 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 ZPO Unterkunftskosten, Mehrbedarfe und weitere Belastungen berücksichtigt werden.
Also ist Grundlage der Berechnung im Ergebnis sowohl das Brutto- als auch das Nettoinkommen.
Oben in dem Rechner wird als Einkommensgrenze das Nettoeinkommen angegeben, das Sie in konkreten Lebenssituation höstens erzielen dürfen. Darüber hinaus erzieltes Einkommen führt zur lediglich darlehensweisen Gewährung von Prozesskostenhilfe bzw. zum Verlust der Hilfe.
Grüße
Sönke Nippel
Rechtsanwalt
Älso ist das Netteinkommen
Davon werden