Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
  • Kontakt

§ 18 WoGG – Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

(2 Beiträge mit § 18 WoGG – Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen)

 
Gesetzestext (Stand: 1. Januar 2021):
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen

  •       Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind die folgenden zu erwartenden Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen abzuziehen:
    • 1. bis zu 3 000 Euro jährlich für ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied, das wegen Berufsausbildung auswärts wohnt, soweit es nicht von Nummer 2 erfasst ist;
    • 2. bis zu 3 000 Euro jährlich für ein Kind, das Haushaltsmitglied nach § 5 Absatz 4 ist; dies gilt nur für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden;
    • 3. bis zu 6 000 Euro jährlich für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner oder eine frühere oder dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin, der oder die kein Haushaltsmitglied ist;
    • 4. bis zu 3 000 Euro jährlich für eine sonstige Person, die kein Haushaltsmitglied ist.
      Liegt in den Fällen des Satzes 1 eine notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung, ein Unterhaltstitel oder ein Bescheid vor, sind die jährlichen Aufwendungen bis zu dem darin festgelegten Betrag abzuziehen.

zur Übersicht zum WoGG

In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Rechner mit Paragraf
    Die Berechnung des Wohngeldes

    Insbesondere § 19 Höhe des Wohngeldes  (1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende ...
    | mehr
  • Strichmännchen Info
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

    Einen Anspruch auf Erhalt von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz Wohngeldgesetz  … § 7 Ausschluss vom Wohngeld … ...
    | mehr

 
Über das Stichwortverzeichnis finden Sie weitere Beiträge zu sozialrechtlichen Fragestellungen:

  • Bild Stichwortverzeichnis

    Stichwortverzeichnis – Sozialrecht in Stichworten

    Mit einem Klick auf das Stichwort oder den Paragrafen gelangen Sie zu einer Übersicht der Beiträge die das Stichwort enthalten … | mehr

Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 18 WoGG – Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
▲