§ 1815 BGB – Umfang der Betreuung
(4 Beiträge mit § 1815 BGB – Umfang der Betreuung)
§ 1815 BGB übernimmt ab dem 1. Januar 2023 Regelungen aus § 1896 BGB alter Fassung.
§ 1815 Umfang der Betreuung
- (1) Der Aufgabenkreis eines Betreuers besteht aus einem oder mehreren Aufgabenbereichen. Diese sind vom Betreuungsgericht im Einzelnen anzuordnen. Ein Aufgabenbereich darf nur angeordnet werden, wenn und soweit dessen rechtliche Wahrnehmung durch einen Betreuer erforderlich ist.
- (2) Folgende Entscheidungen darf der Betreuer nur treffen, wenn sie als Aufgabenbereich vom Betreuungsgericht ausdrücklich angeordnet worden sind:
- 1. eine mit Freiheitsentziehung verbundene Unterbringung des Betreuten nach § 1831 Absatz 1,
- 2. eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des § 1831 Absatz 4, unabhängig davon, wo der Betreute sich aufhält,
- 3. die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten im Ausland,
- 4. die Bestimmung des Umgangs des Betreuten,
- 5. die Entscheidung über die Telekommunikation des Betreuten einschließlich seiner elektronischen Kommunikation,
- 6. die Entscheidung über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten.
- (3) Einem Betreuer können unter den Voraussetzungen des § 1820 Absatz 3 auch die Aufgabenbereiche der Geltendmachung von Rechten des Betreuten gegenüber seinem Bevollmächtigten sowie zusätzlich der Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen des Betreuten gegenüber Dritten übertragen werden (Kontrollbetreuer).
In den folgenden Beiträgen habe ich § 1815 BGB angesprochen:
Zum Widerruf einer Vorsorgevollmacht
... unter welchen Voraussetzungen darf eine Vorsorgevollmacht widerrufen werden? ... | ... durch Vollmachtgeber ... | durch Vorsorgebevollmächtigten ... | ...
... | mehr
Die Vorsorgevollmacht im deutschen Recht
1. Anforderungen an den Vollmachtgeber ... | 2. Art der Vollmacht ... | 3. Konkretisierung der Vollmacht ... | 4. Kontrolle der Vorsorgevollmacht ... | ...
... | mehr
Aufgabenkreise des Betreuers und Genehmigungspflichten
1. Standard-Aufgabenkreise ... | a) Vermögenssorge ... | b) Gesundheitsfürsorge ... | c) Aufenthaltsbestimmung ... | 2. Genehmigungspflichten
... | mehr
Postkontrolle – Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs
... unter Postkontrolle sind die Entgegennahme und das Öffnen eingehender Post sowie das Anhalten ausgehender Post des Betroffenen zu verstehen ...
... | mehr