Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

  • Startseite
    • Allgemeines Sozialrecht – Übersicht
    • Bürgergeld (SGB II) – Übersicht
    • Schwerbehindertenrecht – Übersicht
    • Sozialversicherungsrecht – Übersicht
    • Grundsicherung im Alter/Sozialhilfe – Übersicht
    • Kindergeld und Elterngeld – Übersicht
    • Familienunterhalt / Elternunterhalt – Übersicht
    • Vorsorge, Betreuung, Unterbringung – Übersicht
    • Stichwortverzeichnis
  • Kontakt
Startseite  Stichwortverzeichnis  Paragrafenverzeichnis

§ 19 WoGG – Höhe des Wohngeldes

(2 Beiträge)

 
Gesetzestext (Stand: 1. Januar 2021)
§ 19 Höhe des Wohngeldes

  • (1) Das ungerundete monatliche Wohngeld für bis zu zwölf zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder beträgt
    1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) ·Y) Euro.
    „M“ ist die zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das monatliche Gesamteinkommen in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder unterschiedene Werte und ergeben sich aus der Anlage 2.
  • (2) Die zur Berechnung des Wohngeldes erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der Anlage 3 ergibt.
  • (3) Sind mehr als zwölf Haushaltsmitglieder zu berücksichtigen, erhöht sich für das 13. und jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied das nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Wohngeld um jeweils 51 Euro, höchstens jedoch bis zur Höhe der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

zur Übersicht zum WoGG

 

Beitragsliste
 

In den folgenden Beiträgen habe ich § 19 WoGG angesprochen:


  • Taschenrechner vor rotem Paragraf
    Die Berechnung des Wohngeldes

    ... wenn Sie das Wohngeld selbst berechnen wollen, müssen Sie die Werte in der Formel aus § 19 WoGG entsprechend dem aufgezeigten Beispiel einsetzen und ...
    ... | mehr
  • Strichmännchen vor Info
    Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

    1. Voraussetzungen ... | 2. Höhe des Wohngeldes ... | 3. Verfahren ... | 4. Rückzahlung ... ... die Vorschriften des WoGG regeln u. a. die Voraussetzungen, ...
    ... | mehr

 

WoGG – Wohngeldgesetz


§ 1 WoGG – Zweck des Wohngeldes (1)
§ 7 WoGG – Ausschluss vom Wohngeld (1)
§ 12 WoGG – Höchstbeträge für Miete und Belastung (2)
§ 15 WoGG – Ermittlung des Jahreseinkommens (1)
§ 18 WoGG – Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (1)
§ 19 WoGG – Höhe des Wohngeldes (2)
§ 24 WoGG – Wohngeldbehörde und Entscheidung(1)
§ 26 WoGG – Zahlung des Wohngeldes (1)
Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876
 

ZUM IMPRESSUM
 
ZUR DATENSCHUTZERKLÄRUNG
  Ende