Rechtsanwalt und Sozialrecht

von Rechtsanwalt Sönke Nippel in Remscheid

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§ 62 SGB I – Untersuchungen

(1 Beitrag mit § 62 SGB I – Untersuchungen)

 
Gesetzestext (Stand: 30.07.2019):
§ 62 Untersuchungen

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.


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In den folgenden Beiträgen habe ich den Paragrafen angesprochen:


  • Sprechblasen mit Ausrufezeichen und Fragezeichen
    Mitwirkungspflichten gemäß dem SGB I

    Grundsätzlich gilt sowohl für das Sozialverwaltungsverfahren als auch für das Sozialgerichtsverfahren das Prinzip der Amtsermittlung gemäß § ...
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Hinweis

Zuerst habe ich hier den Text der amtlichen Fassung von § 62 SGB I – Untersuchungen abgedruckt.

Unten liste ich die Beiträge auf, in denen ich den Paragrafen angesprochen habe.

Rechtsanwalt Sönke Nippel
Kippdorfstraße 6-24
42857 Remscheid
 
Telefon: 0 21 91 / 46 00 876

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