ALG II VO
(4 Beiträge zum Stichwort "ALG II VO")
Ab dem 1. Janaur 2023 gilt die Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V).
Die Verordnung trat am 1. Januar 2005 mit dem SGB II in Kraft.
Auf der Übersichtsseite Hartz 4 (jetzt: Bürgergeld) liste ich die Beiträge zur Berechnung und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen unter 5. Die Begriffe Einkommen und Vermögen systematisch geordnet auf.
Die folgenden Vorschriften des ALG II VO spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Verordnungstext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
Beitragsliste
In den folgenden Beiträgen habe ich die ALG II VO angesprochen:
Pflegegeld als abzugsfreies Einkommen beim BürgergeldPflegegeld nach SGB XI: Wann wird es beim Bürgergeld angerechnet? Regeln für Pflegeperson, Angehörige, Verhinderungspflege. § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II, § 13 Abs. 5 SGB XI.
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Versicherungspauschale (30 €) neben 100-€-Pauschale? – So wird berechnetDarf die 30-€-Versicherungspauschale zusätzlich zur 100-€-Erwerbstätigenpauschale abgezogen werden? BSG-Linie, Beispiele, Sonderfälle (Kindergeld/Minijob) – praxisnah erklärt
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Rente & Grundsicherung: Anrechnung bei Sozialhilfe und BürgergeldAlters- oder Erwerbsminderungsrente: Wie werden Renten auf Bürgergeld/Sozialhilfe angerechnet? Zuständigkeit (Jobcenter/Sozialamt), Freibeträge (Grundrentenzeiten, Riester) – kompakt erklärt
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Versicherungspauschale beim Bürgergeld (§ 6 Bürgergeld-V): Wann sind 30 € absetzbar?Wann gilt die 30-Euro-Versicherungspauschale beim Bürgergeld? Voraussetzungen nach § 6 Bürgergeld-V, Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt und wichtige Praxisbeispiele.
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