Bürgergeld-V – mit kurzer Einleitung
Die Verordnung trat am 1. Januar 2023 mit den Neuregelungen zum Bürgergeld in Kraft. Der Begriff "Arbeitslosengeld II" sowie auch der Begriff "Sozialgeld" wurden im SGB II gestrichen und durch den Begriff "Bürgergeld" ersetzt.
Auf der Übersichtsseite Bürgergeld liste ich die Beiträge zur Berechnung und Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen unter 5. Die Begriffe Einkommen und Vermögen systematisch geordnet auf.
Die folgenden Vorschriften der Bürgergeld-V spreche ich hier im Internetauftritt an. Mit einem Klick auf die Vorschrift öffnen Sie den Verordnungstext mit einer Liste der Beiträge, in denen ich die Vorschrift angesprochen habe.
- Eingangsformel
- § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
- § 2 Berechnung des Einkommens aus nichtselbständiger Arbeit
- § 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
- ...
- § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
- § 7 Nicht zu berücksichtigendes Vermögen
- ...
In den folgenden Beiträgen habe ich die Bürgergeld-V erwähnt: